Bewerbungsinformationen
Zulassungsvoraussetzungen
Die Zulassung zum Studium setzt unbeschadet der Bestimmungen der geltenden Einschreibeordnung voraus:
- Ein mit dem akademischen Diplom- oder Bachelor-Grad an einer Universität, einer Fachhochschule oder einer gleich gestellten Hochschule in Deutschland abgeschlossenes Studium des Wirtschaftsrechts oder eines inhaltlich ähnlichen Studiengangs, ein mit dem Ersten juristischen Staatsexamen abgeschlossenes Studium an einer Universität oder eine gleichwertige Abschlussprüfung im Ausland
- Ein Abschluss mit mindestens 210-ECTS-Punkten und der ECTS-Note C (ist kein ECTS-Grad ausgewiesen, so ist ein Notendurchschnitt von 2,5, bei einem Ersten juristischen Staatsexamen ein Abschluss mit mindestens der Note „befriedigend“ erforderlich)
- Nachweis der Englischkenntnisse durch einen TOEFL iBT mit mindestens 79 Punkten oder einem TOEIC-Test mit mindestens 750 Punkten
- Für ausländische Bewerberinnen und Bewerber gelten besondere Regelungen.
Für Bewerberinnen und Bewerber mit einem ersten berufsqualifizierenden Studienabschluss mit 180 ECTS-Punkten werden an unserer Fachhochschule – auch im Sommersemester – Brückenmodule angeboten und damit die Möglichkeit eröffnet, die für den Master-Abschluss insgesamt benötigten 300 ECTS-Punkte zu erwerben. Für die Anerkennung von außerhalb des Hochschulwesens – also auch in der beruflichen Aus- und Weiterbildung sowie in der beruflichen Praxis – erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten gelten die einschlägigen Grundsätze der Beschlüsse der Kultusministerkonferenz.
Studieneinstieg in ein höheres Fachsemester
Studierende können in das zweite oder ein höheres Fachsemester aufgenommen werden, soweit Studienplätze verfügbar sind.
Anträge sind an das Studierendenbüro zu stellen. Bitte verwenden Sie hierfür den Zulassungsantrag. Beachten Sie bitte auch die geforderten Anlagen. Eine Online-Bewerbung ist für das höhere Fachsemester nicht möglich.
Über die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen entscheidet der Prüfungsausschuss. Näheres regelt die Prüfungsordnung.
Studienbeginn
Wintersemester
Bewerbungsfristen
Wintersemester: 15. Juli
Studiendauer
Die Regelstudienzeit umfasst drei Semester. Bei Absolvierung von Brückenmodulen erhöht sich die Studienzeit auf vier Semester.
Kosten
Zurzeit werden keine Studiengebühren erhoben. Zu entrichten ist ein Semesterbeitrag in Höhe von ca. 220 EUR. Im Beitrag sind das Semesterticket für den Großraum Frankfurt/ Wiesbaden/ Mainz und Leistungen des Studierendenwerkes, wie zum Beispiel der Betrieb von Mensa und Cafeteria, enthalten.
Kontakt
Fachhochschule Mainz
Studiengang Wirtschaftsrecht
Studierendensekretariat
Lucy-Hillebrand-Str. 2
55128 Mainz



