Master Taxation (MA Tax TZ)
Wichtige Information für Arbeitgeber:
- Wollen Sie gute Bachelorabsolventen durch ein attraktives Weiterbildungsangebot gewinnen?
- Leistungsbereite Mitarbeiter effektiv und effizient für den Beruf und das Berufsexamen qualifizieren lassen?
- Diese langfristig an ihre Kanzlei binden?
Dann sind die Informationen über das Programm Master of Taxation auf den nächsten Seiten sicherlich interessant für Sie.
Informationsveranstaltung:
Informationsveranstaltungen zum Studiengang Master of Taxation finden im Herbst 2013 wieder statt.
Die Termine werden an dieser Stelle angekündigt.
Wichtige Informationen für Studieninteressierte:
Es gibt viele Wege, das Steuerberaterexamen zu erreichen; ein sicherer Weg führt über das Master-Studium – Master of Taxation – an der Fachhochschule Mainz.
Sie haben einen ersten Hochschulabschluss, z.B. in Betriebswirtschaftslehre oder Wirtschaftsrecht abgelegt, und sind nun als Assistent in der Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung oder Steuerabteilung eines Unternehmens tätig. Der nächste echte Karriereschritt ist nur mit dem Berufsexamen möglich.
Das sechssemestrige, berufsbegleitende Programm führt Sie zum Master of Taxation und integriert das Steuerberaterexamen im letzten Semester. Im fünften Semester besuchen Sie ein Examinatorium und den Klausurenkurs der Steuerlehrgänge Dr. Bannas, so dass Sie im Anschluss „examensfit“ sind.
Sie haben damit wissenschaftliche und juristische Methodenkompetenz und die Vorbereitung auf das Steuerberaterexamen aus einer Hand. Daher sind Sie in der Welt des Steuerrechts, die sich so schnell ändert wie kaum ein anderer Lebensbereich, perfekt für Ihren Beruf aufgestellt.
Die Teilnehmer des Studiengangs Taxation können – sofern Sie das Wirtschaftsprüfer-Examen anstreben – eine Anrechnung der Klausur im Wirtschaftsrecht nach § 13b WPO erhalten. Die FH Mainz hat den entsprechenden Antrag gemäß der WPAnrV gestellt - vorbehaltlich der Zustimmung der Wirtschaftsprüferkammer in Berlin wird damit auch der Weg zum Wirtschaftsprüfungsexamen besser berechenbar, denn die Kandidaten mit Steuerberaterexamen werden dann sowohl von den beiden steuerrechtlichen Klausuren als auch von der Klausur im Wirtschaftsrecht befreit! Dieses Studienmodell ist in Deutschland einmalig.
Das Studium setzt einen erheblichen Arbeitswillen und Arbeitseinsatz der Teilnehmer voraus: um wirklich von Anfang an mitarbeiten zu können, sollten Sie mit Ihrem Arbeitgeber eine Freistellung vom Berufsalltag von mindestens 20% vereinbaren. Damit haben Sie genügend Freiraum für das anspruchsvolle Studium.
Wir freuen uns über Ihr Interesse an diesem neuen Studiengang. Alle wichtigen Informationen finden Sie bei unseren Downloads, insbesondere in unserer Broschüre. Sollten Sie Fragen haben, beantworten wir diese gerne.
Zielgruppe
Das Master-Studium Taxation ist für Absolventen und Absolventinnen mit einem Bachelor-Abschluss in Betriebswirtschaft oder Wirtschaftsrecht entwickelt. Aber auch Absolventen und Absolventinnen von betriebswirtschaftlichen oder wirtschaftsrechtlichen Diplom-Studiengängen und Volljuristen können durch diesen Master-Studiengang ihre Kompetenz im Steuerrecht herausstellen und damit die Karrierechancen verbessern.
Besonderheiten des Studiengangs
Das Studium bereitet umfassend auf den Beruf des Steuerberaters oder die Übernahme einer Führungsposition in der Steuerabteilung eines Wirtschaftsunternehmens und zudem gezielt auf das Steuerberaterexamen vor.
Es wird die gesamte Bandbreite des Steuerrechts erarbeitet. Neben dem Steuerrecht liegt ein Schwerpunkt auf den Rechtsmaterien, die für den Berufsalltag des Steuerberaters unabdingbar sind (Gesellschaftsrecht, Umwandlungsrecht, etc.). Dabei legen wir besonderen Wert auf die Beherrschung wissenschaftlicher Arbeitsweisen und juristischer Methodenkompetenz. Aus diesem Grund spielt das Selbststudium von Anfang an eine große Rolle.
Das Studium läuft über 6 Semester berufsbegleitend; die Semesterzeiten sind auf die Arbeitsbelastungen im Bereich Steuerberatung/Wirtschaftsprüfung (busy season) abgestimmt. Bei erfolgreich abgelegtem Steuerberaterexamen ist eine Anrechnung der Klausur im Fach Wirtschaftsrecht des Wirtschaftsprüferexamens zusätzlich möglich.
Der Studiengang ist von der Agentur für Qualitätssicherung durch Akkreditierung von Studiengängen (AQAS) akkreditiert.
Vorteile des Studiengangs
- Ein erfolgreich absolvierter Master-Studiengang fördert Ihren Karriereweg.
- Das Studium an der FH Mainz schließt mit dem international anerkannten Grad „Master of Taxation“ ab und dient zugleich der intensiven Vorbereitung auf das Steuerberaterexamen.
- Der Klausurenkurs der Steuerlehrgänge Dr. Bannas ist im Studium integriert. Die Kosten sind in den Studiengebühren bereits inbegriffen.
- Vorbehaltlich der Genehmigung durch die Wirtschaftsprüferkammer in Berlin können Sie nach § 13b WPO die Anrechung der Klausur im Wirtschaftsrecht auf das Wirtschaftsprüfungsexamen beantragen.
- Sie können Gelerntes unmittelbar nutzbringend in der Praxis anwenden, da Sie parallel zur Berufstätigkeit studieren. Eine hervorragende Kombination aus Praxis und Theorie erwartet Sie.
- Sie erweitern und vertiefen so Ihre Fachkompetenz – wissenschaftlich fundiert und anwendungsorientiert.
- Sie bleiben im Lernrhythmus, da Sie den Master im Anschluss an Ihr erstes Studium, z.B. den Bachelor, absolvieren.
- Sie entwickeln Ihre kommunikativen Fähigkeiten zur Führung von Teams weiter.
- Sie fördern die Entwicklung Ihrer Persönlichkeit aufgrund der vermittelten Schlüsselqualifikationen.
- Sie werden durch die Lehrenden und die MitarbeiterInnen unseres Büros für Teilzeitstudiengänge intensiv unterstützt.
- Sie studieren in kleinen Gruppen und haben Gelegenheit, lebenslange Netzwerke aufzubauen.
- Der Abschluss „Master“ eröffnet den Zugang zum höheren Verwaltungsdienst, er kann daneben als Einstieg in das Promotionsstudium dienen.
Kosten
Die Studiengebühren betragen derzeit 2.500 € pro Semester (incl. Semesterbeitrag). Die Kosten für den Klausurenkurs Steuerlehrgänge Dr. Bannas sind ebenfalls bereits inbegriffen.
Die Kosten, die im Zusammenhang mit Studium und Prüfung entstehen, können als Fortbildungskosten von der Steuer abgesetzt werden.



