Bewerbungsinformationen
Studienstart
Der Studiengang startet zum Sommersemester 2012.
Zulassungsvoraussetzungen
Voraussetzungen für die Zulassung zum Master-Studiengang Taxation sind:
- Abgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelor oder Diplom)
- Mindestens einjährige Berufserfahrung bei Beginn des Studiums auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern. Falls Sie über eine Ausbildung als Steuerfachangestellte/ Steuerfachangestellter oder eine andere kaufmännische Ausbildung verfügen, ist eine Verkürzung möglich
- Gemeinsame Erklärung von Arbeitnehmer und Arbeitgeber (Die Bewerberin/der Bewerber hat zu erklären, dass sie/er eine Weiterbildung anstrebt, die neben anderem auch auf das Steuerberatungsexamen vorbereitet, und der Arbeitgeber, dass er bereit ist, sie/ihn im erforderlichen Umfang freizustellen.)
- Bestandene Zugangsprüfung
- Englischkenntnisse
Bewerbung
Die Bewerbung erfolgt online.
Nach dem Ausfüllen und Abschicken des Online-Formulars erhalten Sie Ihre Bewerbernummer und den ausgefüllten Antrag zum Ausdrucken.
Diesen Antrag schicken Sie zusammen mit den von uns geforderten Unterlagen per Post an
Fachhochschule Mainz
Studierendenbüro
Lucy-Hillebrand-Straße 2
55128 Mainz
Folgende Unterlagen sind einzureichen:
- Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung
- Abschlusszeugnis und -urkunde, das zum Studium in dem Master-Studiengang berechtigt.
- Nachweis Englischkenntnisse.
- Tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild.
- Der Nachweis des Arbeitgebers über eine mindestens einjährige Berufserfahrung bei Beginn des Studiums auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern (Bescheinigung über die berufliche Tätigkeit). Falls Sie über eine Ausbildung als Steuerfachangestellte/Steuerfachangestellter oder eine andere kaufmännische Ausbildung verfügen, ist eine Verkürzung möglich.
- Gemeinsame Erklärung von Arbeitnehmer und Arbeitsgeber: Die Bewerberin/der Bewerber hat zu erklären, dass sie/er eine Weiterbildung anstrebt, die neben anderem auch auf das Steuerberaterexamen vorbereitet, und der Arbeitgeber, dass er bereit ist, sie/ihn im erforderlichen Umfang freizustellen. Eine Freistellung im Umfang von mindestens 20 Prozent ist im Regelfall zu empfehlen. Je nach Vorkenntnissen kann auch eine höhere Freistellung sinnvoll sein.
- Nachweis über die Einzahlung der Prüfungsgebühr für die Zulassungsprüfung.
Bei Fragen zur Bewerbung wenden Sie sich bitte an das Büro für Teilzeitstudiengänge.
Zugangsprüfung
Aufgrund der Möglichkeit der Anrechnung von Prüfungsleistungen auf das Wirtschaftsprüfungsexamen gem. § 13b WPO und um eine hohe Qualität des Studiums zu gewährleisten, führen wir eine Zugangsprüfung durch.
Bewerbungsschluss für die Zugangsprüfung am 2. und 3. März 2012 ist der 20.02.2012.
Vorbereitung der Zugangsprüfung
Zugangsklausuren als Element der Zugangsprüfung
Die Zugangsvoraussetzungen umfassen das Bestehen einer Zugangsprüfung, die neben zwei dreistündigen Klausuren eine mündliche Prüfung beinhaltet. Die Klausuren und die mündliche Prüfung sind im Verhältnis 60:40 gewichtet.
In der Zugangsprüfung wollen wir feststellen, ob die Bewerberinnen und Bewerber - auch in ihrem eigenen Interesse - die notwendige fachspezifische Eignung und die notwendigen besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten für den Studiengang besitzen. Davon ist bei Absolventinnen/Absolventen betriebswirtschaftlicher und wirtschaftsrechtlicher Studiengänge mit erster Berufserfahrung grundsätzlich auszugehen.
Vorbereitung auf die Zugangsklausur
Zur Vorbereitung auf die Klausuren empfehlen wir ein stufenweises Vorgehen:
1. Verschaffen Sie sich zunächst einen Überblick über die Anforderungen an den Inhalt der Zugangsprüfung. Aus der Anlage 1 ergeben sich die für die Zugangsprüfung maßgeblichen Prüfungsbereiche A bis D, die mit arabischen Ziffern versehenen Teilbereiche und nachzuweisenden Kompetenzausprägungen. Gegenstand der Klausuren einer Zugangsprüfung muss jeweils mindestens die Hälfte aller Teilbereiche eines jeden Prüfungsbereichs sein. Im Wirtschaftsrecht bspw. sind das mindestens drei von sechs Teilbereichen. Jeder Prüfungsteil muss für sich genommen bestanden sein.
2. Versuchen Sie die Musterklausuren unter möglichst realitätsnahen Bedingungen zu lösen, zumindest aber eine Lösungsskizze anzufertigen. Korrekturhinweise erhalten Bewerber/-innen auf Anfrage an taxation(at)fh-mainz.de.
3. Falls Sie bestimmte Aufgaben nicht oder nur zu einem geringen Teil lösen können, dienen die Leseempfehlungen, Aufgaben und Fälle der Auffrischung der Kenntnisse aus dem Studium.



