FAQ Master Wirtschaftsrecht

Häufig gestellte Fragen rund um den Master Wirtschaftsrecht

 

A. ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN

1. Was sind die Zulassungsvoraussetzungen für ein Masterstudium an der FH Mainz?


  • Ein mit dem akademischen Diplom- oder Bachelor- Grad an einer Universität, einer Fachhochschule oder einer gleich gestellten Hochschule in Deutschland abgeschlossenes Studium des Wirtschaftsrechts oder eines inhaltlich ähnlichen Studiengangs, ein mit dem Ersten juristischen Staatsexamen abgeschlossenes Studium an einer Universität oder eine gleichwertige Abschlussprüfung im Ausland.
  • Ein Abschluss mit mindestens 210-ECTS-Punkten und der ECTS-Note C (ist kein ECTS-Grad ausgewiesen, so ist ein Notendurchschnitt von 2,5, bei einem Ersten juristischen Staatsexamen ein Abschluss mit mindestens der Note „befriedigend“ erforderlich).
  • Es gibt auch gesonderte Regelungen für Bewerberinnen und Bewerber mit 180 ECTS-Punkten (siehe Brückenkurs).
  • Nachweis der Englischkenntnisse durch einen TOEFL iBT mit mindestens 79 Punkten oder einem TOEIC-Test mit mindestens 750 Punkten.
  • Für ausländische Bewerberinnen und Bewerber gelten besondere Regelungen.


2. Was ist ein Brückenkurs? Wann brauche ich diesen?

Für Bewerberinnen und Bewerber mit einem ersten berufsqualifizierenden Studienabschluss mit 180 ECTS-Punkten werden an unserer Fachhochschule – auch im Sommersemester – Brückenmodule angeboten und damit die Möglichkeit eröffnet, die für den Master-Abschluss insgesamt benötigten 300 ECTS-Punkte zu erwerben. Dies kann in verschiedenen Formen erfolgen und wird aufgrund ihres bisherigen beruflichen und schulischen Lebenslaufs vom Prüfungsausschuss festgelegt.

B. ANERKENNUNG VON PRÜFUNGSLEISTUNGEN

3. Ich habe schon ein ähnliches Masterstudium angefangen, wo erfahre ich, was mir eventuell aus diesem anerkannt wird?

Studierende können in das zweite bzw. in ein höheres Fachsemester aufgenommen werden, soweit Studienplätze verfügbar sind.
Die entsprechenden Anträge sind an das Studierendenbüro zu stellen. Bitte verwenden Sie hierfür den Zulassungsantrag. Beachten Sie bitte auch die dafür geforderten Anlagen. Eine Online-Bewerbung ist für das höhere Fachsemester nicht möglich.
Über die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen entscheidet der  Prüfungsausschuss. Näheres regelt die Prüfungsordnung.

C. BEWERBUNGSFRIST

4. Wann beginnt Studium? Bis wann muss ich mich bewerben?


Das Studium startet ausschließlich zum Wintersemester, der Bewerbungsschluss ist jeweils der 15. Juli. Der Brückenkurs kann auch im Sommersemester absolviert werden.

D. LEISTUNGSNACHWEISE

5. Gibt es eine Möglichkeit den nötigen Englischnachweis später zu erbringen? Ist dies eventuell auch an der FH Mainz möglich?


Die Fachgruppe Sprachen bietet sowohl die Möglichkeit den TOEFL iBT als auch den TOEIC-Test zu absolvieren. Zur besseren Vorbereitung gibt es einen Vorbereitungskurs für den TOEFL-Test und auf entsprechender Nachfrage ebenfalls einen für den TOEIC-Test.

E. STUDIUM

6. Welchen Schwerpunkt hat das Masterstudium an der FH Mainz?


Der Schwerpunkt des Studiums liegt im Vertriebsrecht sowie in der Vertragsgestaltung. Weiterhin sind korrespondierende BWL-Module Bestandteil des Studiums.

7. Wann kann ich mich über den Studiengang vor Ort informieren?

Die FH Mainz hat ihren Tag der offenen Tür Mitte Mai. An diesem Tag werden Informationen über alle Studiengänge und verschiedene Vorträge rund ums Thema Studium angeboten.

8. Gibt es auch die Möglichkeit den Master an der FH Mainz in Teilzeit zu machen?

Der Master-Studiengang Wirtschaftsrecht ist als Vollzeitstudiengang konzipiert. Jedoch bietet die FH Mainz den Weiterbildungsstudiengang „Business Law“ an. Dabei handelt es sich um einen internationalrechtlich geprägten Master-Studiengang der berufsbegleitend studiert wird.

F. KOSTEN

9. Welche Kosten kommen auf mich zu?

Zurzeit werden keine Studiengebühren erhoben. Zu entrichten ist ein Semesterbeitrag in Höhe von ca. 230 EUR, dieser ändert sich jedoch jedes Semester. Im Beitrag sind das Semesterticket für den Großraum Frankfurt/ Wiesbaden/ Mainz und Leistungen des Studierendenwerks, wie zum Beispiel der Betrieb von Mensa und Cafeteria, enthalten.

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