Bewerbungsinformationen
Zielgruppe
Sie haben ein rechts- oder wirtschaftswissenschaftliches Hochschulstudium abgeschlossen und möchten sich im wirtschaftsrechtlichen Bereich weiterbilden? Sie haben Interesse an internationalen, ökonomischen Sachverhalten? Sie möchten sich mit einem Masterstudiengang auf dem internationalem Arbeitsmarkt besser positionieren?
Dann ist der Business Law Weiterbildungsstudiengang (LL.M.) der richtige Studiengang für Sie.
Konzipiert wurde der Studiengang für Wirtschaftsjuristen und Rechtsanwälte sowie Kaufleute und Betriebswirte mit rechtlichem Hintergrund in (angehenden) Führungspositionen , die Ihre Kenntnisse an den Grenzen von Recht und Ökonomie vertiefen wollen.
Zulassung
Die Voraussetzungen zur Teilnahme am Master-Programm der FH Mainz sind
- ein abgeschlossenes Hochschulstudium (FH oder Universität)
- einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr, nachzuweisen durch Arbeitsvertrag oder Zeugnisse
- ausreichende Englischkenntnisse für rechts/wirtschaftswissenschaftliche Sachverhalte.
Bewerbungsfristen
jeweils zum Wintersemester: 15. Juli
Anmeldungen der Bewerber sind verbindlich. Die Anmeldungen sind erst bei Erreichen der Mindestteilnehmerzahl für die Hochschule bindend.
Informationsmaterial
Falls Informationsmaterial per Post erhalten möchten, so bitten wir Sie dies auf dem postalischen Weg anzufordern und Ihrem Schreiben einen frankierten Rückumschlag beizulegen.
Kontakt
FH Mainz
Weiterbildungsstudiengang Business Law (LL.M.)
Lucy-Hillebrand-Str. 2
55128 Mainz
Online-Bewerbung
Klicken Sie hier, um sich online zu bewerben
Gebührenordnung Weiterbildungsstudiengang Business Law (LL.M.)
- Bei Zurücknahme der verbindlichen Anmeldung für das jeweilige erste Semester eines neuen Jahrganges bis zum 15. September wird ein Aufwendungsersatzanspruch i.H.v. 50,-- € fällig.
- Bei Rücknahme der verbindlichen Anmeldung ab dem 16. September bis zu den ersten sechs Wochen des ersten Semesters ist ein Aufwendungsersatzanspruch i.H.v. 400,-- € (entspricht 20 % des Gebühr des ersten Semesters) an die FH Mainz zu entrichten. Dies ist deshalb gerechtfertig, da eine derart kurzfristige Absage zu deutlichen finanziellen Nachteilen für die FH Mainz führt, und potentielle noch aufzunehmende Studierende aufgrund der persönlichen Disposition nicht mehr rechtzeitig einen freien Studienplatz aufnehmen können. Danach ist eine Rückerstattung ausgeschlossen.
- Bei einer Exmatrikulation in den ersten sechs Wochen des jeweiligen Semesters werden 80 % der Semestergebühr zurückerstattet. Danach ist eine Rückerstattung ausgeschlossen.
- Gebührenschlüssel: Nichtbestandene Leistung
Semester I | ECTS | Gebühr |
Internationales Handelsrecht (IHR) | 6 | 600€ |
|---|---|---|
| Internationales Steuerrecht (IStR) | 4 | 400€ |
| Internationales Arbeitsrecht (IAR) | 4 | 400€ |
| Europarecht I (EuR I) | 3 | 300€ |
| Business English I (BusEng I) | 3 | 300€ |
| Summe: | 20 | 2000€ |
| Semester II | ||
| Europäisches Wettbewerbsrecht (EuWeR) | 4 | 400€ |
| International Business (IB) | 4 | 400€ |
| Vergleichendes Gesellschaftsrecht (VGR) | 3 | 300€ |
| Internationale Rechtsdurchsetzung (IRDS) | 3 | 300€ |
| Europarecht II (EuR II) | 3 | 300€ |
| Business English II (BusEng II) | 3 | 300€ |
| Summe: | 20 | 2000€ |
| Semester III | ||
| Master-Arbeit | 20 | 1000€ |
| Summe: | 20 | 1000€ |


