Studienbeginn zum Wintersemester

Der Studiengang Internationales Bauingenieurwesen ist durch die Agentur ASIIN akkreditiert

 

Zulassungsvoraussetzungen

  • Allgemeine Hochschulreife
  • Fachhochschulreife

sowie ein Praktikum von 12 Wochen, das möglichst vor Studienbeginn absolviert sein sollte. Vollständig erbracht sein muss es spätestens bis zum Beginn des 4. Studiensemesters.

Vorausgesetzt werden 6 Schuljahre mit der Fremdsprache Englisch. Studierende mit fortgeschrittenen Kenntnissen der englischen Sprache, z.B. Studierende, die vor dem Studium ein Auslandsjahr in einem englischsprachigen Land verbracht haben, können durch eine Prüfung die Gleichwertigkeit ihrer Englischkenntnisse mit den Anforderungen der Prüfungsleistungen des ersten Studienabschnittes (1. und 2. Semester) nachweisen. Danach können sie unmittelbar am Sprachunterricht des zweiten Studienabschnittes teilnehmen.

Die Immatrikulation in das erste Semester erfolgt einmal jährlich jeweils zum Wintersemester. Bei einem Wechsel des Studienganges oder des Studienortes ist auch eine Immatrikulation im Sommersemester möglich, wenn die Leistungsvoraussetzungen dafür gegeben sind.

 

Bewerbungsfrist

15. Juli für das folgende Wintersemester

 

Vorpraktikum

Das Vorpraktikum im Umfang von 12 Wochen dient als Nachweis der einschlägigen praktischen Vorbildung.
Der größere Anteil soll vor Aufnahme des Studiums erbracht sein, der restliche bis Rückmeldung in das 4. Studiensemester. Teile des Vorpraktikums können bei einer Berufsvorbildung im Bauwesen erlassen werden.

Bitte setzen Sie sich wegen der Anerkennung des Vorpraktikums frühzeitig mit der der Lehreinheit bzw. dem Beauftragten, Professor Dr. Albert, in Verbindung.

Schulabschluss und Berufsausbildung Dauer des Praktikums
Keine oder fachfremde Berufsausbildung bzw. berufliche Vorbildung 12 Wochen, der größere Teil soll vor Studienbeginn erbracht sein, der restliche bis zur Rückmeldung ins 4. Studiensemester.
Berufsausbildung bzw. berufliche Vorbildung in technisch-naturwissenschaftlichen Berufen (nicht Bautechnik) 12 Wochen = 8 + 4 Wochen wie zuvor. Im Einzelfall wird die Dauer des Praktikums um einige Wochen ermäßigt
Berufsausbildung bzw. berufliche Vorbildung im Bauhauptgewerbe Das Praktikum wird i. a. erlassen
Berufsausbildung bzw. berufliche Vorbildung im Bauhauptgewerbe, jedoch zu einseitige praktische Vorbildung, oder im Ausbaugewerbe Die genaue Dauer wird im Einzelfall festgelegt, nachzuweisen bis zur Rückmeldung ins 4. Studiensemester.
Ihre Berufsausbildung/berufliche Vorbildung passt nicht zu den obigen Beispielen? Wenden Sie sich an unsere Verwaltung und schildern Sie Ihre spezielle Situation. Im Zweifelsfall entscheidet der Dekan oder ein von ihm beauftragter Professor.

Anerkennungszeiten für das Vorpraktikum nach Berufsausbildung

 

Downloads

Bewerbungsunterlagen für den Studiengang Internationales Bauingenieurwesen (Bachelor)

Ordnung für die Bachelor-Prüfungen im Fachbereich Technik - Allgemeine Bestimmungen (PO-BaFb1)

Fachprüfungsordnung für den konsekutiven Bachelor-Studiengang Internationales Bauingenieurwesen - Spezielle Bestimmungen (FPO-BaIB)

Modulhandbuch Internationales Bauingenieurwesen (Bachelor)

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Zum Sommersemester 2010 bieten wir die Möglichkeit der Online-Bewerbung für einen Studienplatz an.

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Ausländische Studienbewerber

Zusätzliche Informationen für ausländische Studienbewerber

 

Allgemeine Fragen zur Zulassung

Studierendenbüro
Tel. +49 (0) 6131 - 628 -7386 / -7387
Fax +49 (0) 6131 - 628 -97386 / -97387
bewerbung.bau(at)fh-mainz.de

 

Fachspezifische Fragen

Studiengangleitung
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Anschrift

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55128 Mainz

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Romina.borghini(at)fh-mainz.de

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Stefanie.stuck(at)fh-mainz.de