Zugang zum Masterstudiengang
Der Zugang zum Masterstudium setzt ein Diplom oder einen Bachelor mit einer überdurchschnittlichen Gesamtnote (mindestens Gesamtnote 2,5) sowie eine mindestens 2-jährige einschlägige Berufspraxis voraus. Über die Anerkennung von bereits an anderen Hochschulen erbrachten Modulen entscheidet die Zulassungskommission.
Eignungsfeststellung
Sollte die Zahl der Studienbewerber die Zahl der Studienplätze übersteigen, wird mit jedem Bewerber/jeder Bewerberin ein Interview geführt, in dem Motivation und persönliche Erwartungen an den Studiengang darzulegen sind. Aus den Erkenntnissen des Interviews entscheidet die Zulassungskommission über die Eignung.
Berufliche Praxis
Für den Zugang zum Masterstudium ist eine mindestens 2-jährige einschlägige Berufspraxis in Architektur, Stadt- und Raumplanung, Bauingenieurwesen, Vermessungstechnik oder einer dem Bauen verwandten Wissenschaft erforderlich. Diese Entscheidung wird damit begründet, dass ohne eine Berufserfahrung in den zuvor genannten Bereichen die erforderliche Sensibilisierung für die Inhalte des Masterstudiengangs i.d.R. noch nicht stattgefunden hat.
Fristen
Die Bewerbungsfrist endet alljährlich am 31. Januar des Jahres, in dem das Studium begonnen wird.
Online-Bewerbung
Seit dem Wintersemester 2011/12 ist eine Studienplatzbewerbung nur noch online möglich: Zur Online-Studienplatzbewerbung

