Zugang zum Masterstudiengang
Der Zugang zum Masterstudium setzt ein Diplom oder einen Bachelor mit einer überdurchschnittlichen Gesamtnote (mindestens Gesamtnote 2,5) voraus. Über die Anerkennung von bereits an anderen Hochschulen erbrachten Modulen entscheidet die Zulassungskommission.
Eignungsfeststellung
Falls die Zahl der Studienbewerber die Zahl der Studienplätze übersteigt, wird mit jedem Bewerber ein Interview geführt, in dem er seine Motivation und die persönlichen Erwartungen an den Studiengang darlegen soll. Aus den Erkenntnissen des Interviews entscheidet die Zulassungskommission über die Eignung.
Berufliche Praxis
Für den Zugang zum Masterstudium ist eine mindestens 2-jährige einschlägige Berufspraxis in Architektur, Stadt- und Raumplanung, Bauingenieurwesen, Vermessungstechnik oder einer dem Bauen verwandten Wissenschaft erforderlich. Diese Entscheidung wird damit begründet, dass ohne eine Berufserfahrung in den zuvor genannten Bereichen die erforderliche Sensibilisierung für die Inhalte des Masterstudiengangs i.d.R. noch nicht stattgefunden hat.
Eignungsfeststellung
Falls die Zahl der Studienbewerber die Zahl der Studienplätze übersteigt, wird mit jedem Bewerber ein Interview geführt, in dem er seine Motivation und
die persönlichen Erwartungen an den Studiengang darlegen soll. Aus den Erkenntnissen des Interviews entscheidet die Zulassungskommission über die Eignung.
Fristen
Die Bewerbungsfrist endet alljährlich am 31. Januar des Jahres, in dem das Studium begonnen wird.
Bewerbungsunterlagen
Jetzt neu! Online-Bewerbung
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