Zugang zum Masterstudiengang
Der Zugang zu diesem weiterbildenden Masterstudium setzt voraus:
- einen berufsqualifizierenden Studienabschluss Bachelor, Diplomingenieur (FH) oder Diplomingenieur in einem Studiengang in Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur, Stadt- und Regionalplanung, Bau- und Wirtschaftsingenieurwesen oder in einem vergleichbaren Studiengang einer nationalen oder internationalen Hochschule;
- eine Gesamtnote von 3,0 oder besser bzw. Grade A-C des berufsqualifizierenden Studienabschlusses sowie
- eine einschlägige berufliche Praxis im Berufsfeld der Architektur oder des artverwandten Bauens von mindestens 2 Jahren nach Abschluss des berufsqualifizierenden Studiums.
Eignungsfeststellung
Sollte die Zahl der Studienbewerber die Zahl der Studienplätze übersteigen, wird mit jedem Bewerber/jeder Bewerberin ein Interview geführt, in dem Motivation und persönliche Erwartungen an den Studiengang darzulegen sind. Aus den Erkenntnissen des Interviews entscheidet die Zulassungskommission über die Eignung. (Aber keine Angst: bisher gab es immer weniger Bewerber/-innen als Studienplätze...)
Berufliche Praxis
Für den Zugang zum weiterbildenden Masterstudium ist eine mindestens 2-jährige einschlägige berufliche Praxis im Berufsfeld Architektur oder des artverwandten Bauwesens nach dem Abschluss des berufsqualifizierenden Studiums erforderlich. Diese Entscheidung wird damit begründet, dass ohne eine Berufserfahrung in den zuvor genannten Bereichen die erforderliche Sensibilisierung für die Inhalte des Masterstudiengangs i.d.R. noch nicht stattgefunden hat.
Fristen
Die Bewerbungsfrist endet für das Sommersemester 2013 am 31. Januar 2013.

