Gasthörer
Die Gasthörerschaft dient der allgemeinen Fort- und Weiterbildung, ohne dass eine formale Qualifikation angestrebt wird
Wenn in einem Studiengang noch freie Studienplätze vorhanden sind, können Personen auf Antrag als Gasthörerin oder Gasthörer zugelassen werden, die sich innerhalb einzelner Lehrveranstaltungen weiterbilden wollen. Die Zulassung als Gasthörerin oder Gasthörer bedarf der Zustimmung der Dekanin oder des Dekans des jeweiligen Fachbereichs in Abstimmung mit den für die jeweiligen Lehrveranstaltungen zuständigen Hochschullehrerinnen, Hochschullehrern oder Lehrbeauftragten. Rechtgrundlage für die Gasthörerschaft an der Fachhochschule Mainz ist § 17 der Ordnung über die Einschreibung der Studierenden an der Fachhochschule Mainz (Einschreibeordnung) vom 13. Juli 1999. Die Zulassung erfolgt jeweils für ein Semester. Aufgrund der Zulassung erhalten die Gasthörerin / der Gasthörer einen Gasthörerschein. Eine formale Qualifikation wie beispielsweise das Abitur ist für die Zulassung als Gasthörerin / als Gasthörer nicht erforderlich. Gasthörerinnen und Gasthörer der Fachhochschule Mainz sind nicht berechtigt, Leistungsnachweise zu erwerben oder an Prüfungen teilzunehmen.
Der Antrag auf Gasthörerschaft ist bis zum Ende der Einschreibungsfrist an die Präsidentin oder den Präsidenten der Fachhochschule zu richten.
Gebühren für die Gasthörerschaft
(siehe Landesverordnung über die Gebühren in den Bereichen Wissenschaft, Weiterbildung und Forschung – Besonderes Gebührenverzeichnis)
- bis zu vier Semesterwochenstunden 120,00 €
- bis zu acht Semesterwochenstunden 200,00 €
- ab neun Semesterwochenstunden 250,00 €
(Die Gebühr kann im Falle der Bedürftigkeit der Gasthörerinnen und Gasthörer ermäßigt oder erlassen werden.)

