Bild Studierende in Bibliothek

Einschreibung/Immatrikulation

Wenn Sie zum Studium zugelassen werden, werden Sie hierüber per Zulassungsbescheid schriftlich informiert.

Der Zulassungsbescheid sowie die Anlagen enthalten

  • die Mitteilung über den Studiengang in dem Sie zugelassen wurden
  • die Mitteilung über den Immatrikulationszeitraum
  • die Mitteilung über die mit dem Antrag auf Einschreibung vorzulegenden Unterlagen (z.B. Krankenversicherungsnachweis)
  • die Mitteilung über noch nachzureichende Unterlagen
  • die Mitteilung über die Zahlung des Studierendenbeitrages mit Kontoverbindung
  • den auszufüllenden Antrag auf Einschreibung

Krankenversicherungsnachweis

Zur Einschreibung als Studierende/r  der Fachhochschule Mainz müssen Sie eine spezielle Versicherungsbescheinigung einreichen. Ohne eine korrekte Versicherungsbescheinigung kann keine Einschreibung an der Fachhochschule Mainz erfolgen.

Gesetzlich Versicherte:
Der einzureichende Nachweis wird von Ihrer Krankenkasse ausgestellt. Diese Bescheinigung bestätigt , dass Sie während des Studiums versichert sind. Jeder Krankenkassenwechsel muss der Hochschule mit einem Versicherungsnachweis gemeldet werden. Die Hochschulen akzeptieren bei diesem Nachweis ausschließlich die Originalbescheinigung vom Versicherer. Die Krankenversicherungskarte wird als Nachweis nicht akzeptiert.

Privat Versicherte:
Wenn Sie privat versichert sind, erhalten Sie von einer beliebigen gesetzlichen Krankenversicherung      (z. B. AOK, Techniker etc.) eine Bescheinigung darüber, dass Sie
a)     versicherungsfrei,
b)     von der Versicherungspflicht befreit oder
c)     nicht versicherungspflichtig sind.
Hierzu reichen Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse einen Nachweis über ihre private Krankenversicherung ein.
Sollten Sie bereits zuvor bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert gewesen sein, kann nur diese Krankenkasse eine entsprechende Bescheinigung (Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht) ausstellen.
 

Beantragung und Abgabe der Krankenversicherungsbescheinigung
Die Beantragung der “Versicherungsbescheinigung zur Einschreibung bei einer Hochschule“ kann in der Regel formlos erfolgen. Auch ein einfacher Anruf bei dem entsprechenden Sachbearbeiter reicht üblicherweise aus, damit die gewünschte Bescheinigung versendet wird. Die Sachbearbeiter kennen gewöhnlich die Sachlage, so dass man lediglich noch mitteilen muss, dass die Bescheinigung als Nachweis für eine Studienplatzbewerbung benötigt wird.

Die Bescheinigung selbst enthält lediglich Informationen zur Versicherungspflicht und bestätigt die Mitgliedschaft des Antragsstellers. Bei der Einschreibung muss die Krankenversicherungsbescheinigung mit allen anderen geforderten Unterlagen abgegeben werden.

Versand der Bescheide

Hier können Sie sich zukünftig darüber informieren, wann die Zulassungs- und Ablehnungsbescheide für den jeweiligen Studiengang verschickt wurden.

 

 

Nach erfolgter Einschreibung/Immatrikulation möchten Sie sich wieder exmatrikulieren. Erhalten Sie den bereits gezahlten Studierendenbeitrag zurück?

Gemäß § 5 der Betragsordnung der Studierendenschaft der Fachhochschule Mainz vom 24. Januar 2011 haben "Studierende, die ihre Beitragspflicht erfüllt haben [...] im Falle einer Exmatrikulation keinen Anspruch auf Rückerstattung."

 

Leporello

Einen sogenannten Leporello erhalten Sie nach erfolgreicher Einschreibung vom Studierendenbüro. Er beinhaltet:

  • Ihren Studierendenausweis
  • eine Bescheinigung für das BAföG nach § 9
  • eine Studienbescheinigung
  • einen Überweisungsträger für die Rückmeldung ins darauffolgende Semester ohne Angabe des Studierendenbeitrages

 

Folgendes ist hierzu zu beachten:

1) Studierendenausweis:

Der Studierendenausweis beinhaltet das Semesterticket/StudiTicket. Er ist bei etwaigen Kontrollen zusammen mit einem amtlichen Lichtbildausweis vorzulegen. Nähere Informationen über die Reichweite des Semestertickets/Studi-Tickets finden Sie auf der ASTA-Homepage

2) Überweisungsträger

Der Überweisungsträger ist für die Rückmeldung zum darauffolgenden Semester zu verwenden. Den Rückmeldetermin und den einzutragenden Studierendenbeitrag erfahren Sie auf unserer Homepage unter Rückmeldung.

 

Hinweisen möchten wir jetzt schon ausdrücklich auf die Möglichkeit, sich künftig weitere Bescheinigungen unter https://qisweb.fh-mainz.de selbst auszustellen. Die dort - kostenlos - ausdruckbaren Bescheinigungen sind mit einem Verifizierungscode belegt und somit auf die Echtheit überprüfbar.

Für die Authentifizierung ist an der Fachhochschule Mainz das iTAN-Verfahren installiert. Ihre persönliche PIN finden Sie abgedruckt oben links auf dem Leporello. Die weiteren von Ihnen benötigten Zugangsdaten für das Verfahren werden Ihnen im Lauf der Orientierungswoche bzw. nach Aufnahme des Studiums zur Verfügung gestellt.

Oder Suche mit Google

Download

Einschreibeordnung

Antrag auf Exmatrikulation

Kontakt

Studierendenbüro
Lucy-Hillebrand-Straße 2
55128 Mainz

Raum A1.01

studierendenbuero(at)fh-mainz.de

Öffnungszeiten

Di, Do, Fr 9.00 - 12.00

Di und Do 13.15 - 17.00

Mappenabgabetermine

 

Ansprechpartnerinnen

Ursula Eiermann

Leiterin Studierendenbüro
Tel. +49 (0) 6131 -628 -7380
ursula.eiermann(at)fh-mainz.de

 

Fachbereich Technik

Romina Borghini

Tel. +49 (0) 6131 -628 -7387
Romina.borghini(at)fh-mainz.de

Stefanie Stuck

Tel. +49 (0) 6131 -628 -7386
Stefanie.stuck(at)fh-mainz.de

 

Im Fachbereich Technik speziell für die Bachelorstudiengänge

  • Bauingenieurwesen
  • Geoinformatik und Vermessung:

Sabrina Grobelny

Tel. +49 (0) 6131 -628 -7383
sabrina.grobelny(at)fh-mainz.de

 

Fachbereich Gestaltung

Chantal Ruthe

Tel. +49 (0) 6131 -628 -7385
Chantal.ruthe(at)fh-mainz.de

 

Fachbereich Wirtschaft

Daniela Hinker

Tel. +49 (0) 6131 -628 -7384
daniela.hinker(at)fh-mainz.de

Sabrina Grobelny

Tel. +49 (0) 6131 -628 -7383
sabrina.grobelny(at)fh-mainz.de

Christiane Mann

Tel. +49 (0) 6131 -628 -7382
christiane.mann(at)fh-mainz.de

Iris Schwabe

Tel. +49 (0) 6131 -628 -7381
iris.schwabe(at)fh-mainz.de