Einschreibung/Immatrikulation
Wenn Sie zum Studium zugelassen werden, werden Sie hierüber per Zulassungsbescheid schriftlich informiert.
Der Zulassungsbescheid sowie die Anlagen enthalten
- die Mitteilung über den Studiengang in dem Sie zugelassen wurden
- die Mitteilung über den Immatrikulationszeitraum
- die Mitteilung über die mit dem Antrag auf Einschreibung vorzulegenden Unterlagen (z.B. Krankenversicherungsnachweis)
- die Mitteilung über noch nachzureichende Unterlagen
- die Mitteilung über die Zahlung des Studierendenbeitrages mit Kontoverbindung
- den auszufüllenden Antrag auf Einschreibung
Krankenversicherungsnachweis
Die Studentenkrankenversicherungsmeldeverordnung vom 27. März 1996 schreibt vor, dass Personen im Studium, die Mitgliedschaft in einer Krankenversicherung, mittels der “Versicherungsbescheinigung zur Einschreibung bei einer Hochschule“, nachweisen müssen. Zum Nachweis wird die entsprechende Bescheinigung von den Krankenkassen ausgestellt, welche vom Studenten bei der Bewerbung für einen Studienplatz mit eingereicht werden muss. Diese Bescheinigung bestätigt lediglich, dass der Bewerber für den Studienplatz bei dem austellenden Krankenversicherer versichert ist. Die Hochschulen akzeptieren bei diesem Nachweis ausschließlich die Originalbescheinigung vom Versicherer. Die Krankenversicherungskarte oder eine Kopie der Bescheinigung wird als Nachweis nicht akzeptiert.
Studenten welche in der privaten Krankenversicherung versichert sind und auch während des Studiums weiterhin in der PKV abgesichert sein möchten, benötigen zusätzlich eine sogenannte Befreiungsbescheinigung. Die Befreiungsbescheinigung erhalten privatversicherte Studenten von der letzten gesetzlichen Krankenkasse bei der sie versichert waren. Falls noch nie eine gesetzliche Krankenversicherung vorlag, kann diese gewöhnlich auch von der AOK ausgestellt werden.
Beantragung und Abgabe der Krankenversicherungsbescheinigung
Die Beantragung der “Versicherungsbescheinigung zur Einschreibung bei einer Hochschule“ kann in der Regel formlos erfolgen. Auch ein einfacher Anruf bei dem entsprechenden Sachbearbeiter reicht üblicherweise aus, damit die gewünschte Bescheinigung versendet wird. Die Sachbearbeiter kennen gewöhnlich die Sachlage, so dass man lediglich noch mitteilen muss, dass die Bescheinigung als Nachweis für eine Studienplatzbewerbung benötigt wird.
Die Bescheinigung selbst enthält lediglich Informationen zur Versicherungspflicht und bestätigt die Mitgliedschaft des Antragsstellers. Bei der Bewerbung um einen Studienplatz, muss die Krankenversicherungsbescheinigung mit allen anderen Bewerbungsunterlagen im Immatrikulationsamt abgegeben werden. Die Krankenversicherungsbescheinigung besitzt Gültigkeit für ein Semester. Bei einem Hochschulwechsel muss bei der Bewerbung bei der neuen Hochschule wieder eine aktuelle Bescheinigung vorgelegt werden. Zusätzlich führt auch ein Wechsel der Krankenkasse dazu, dass dem Studierendensekretariat umgehend die Bescheinigung der neuen Krankenkasse vorgelegt werden muss.
Versand der Bescheide
Hier können Sie sich zukünftig darüber informieren, wann die Zulassungs- und Ablehnungsbescheide für den jeweiligen Studiengang verschickt wurden.
Nach erfolgter Einschreibung/Immatrikulation möchten Sie sich wieder exmatrikulieren. Erhalten Sie den bereits gezahlten Studierendenbeitrag zurück?
Gemäß § 5 der Betragsordnung der Studierendenschaft der Fachhochschule Mainz vom 24. Januar 2011 haben "Studierende, die ihre Beitragspflicht erfüllt haben [...] im Falle einer Exmatrikulation keinen Anspruch auf Rückerstattung."
Leporello
Einen sogenannten Leporello erhalten Sie nach erfolgreicher Einschreibung vom Studierendenbüro. Er beinhaltet:
- Ihren Studierendenausweis
- eine Bescheinigung für das BAföG nach § 9
- eine Studienbescheinigung
- einen Überweisungsträger für die Rückmeldung ins darauffolgende Semester ohne Angabe des Studierendenbeitrages
Folgendes ist hierzu zu beachten:
1) Studierendenausweis:
Der Studierendenausweis beinhaltet das Semesterticket/StudiTicket. Er ist bei etwaigen Kontrollen zusammen mit einem amtlichen Lichtbildausweis vorzulegen. Nähere Informationen über die Reichweite des Semestertickets/Studi-Tickets finden Sie auf der ASTA-Homepage.
2) Überweisungsträger
Der Überweisungsträger ist für die Rückmeldung zum darauffolgenden Semester zu verwenden. Den Rückmeldetermin und den einzutragenden Studierendenbeitrag erfahren Sie auf unserer Homepage unter Rückmeldung.
Hinweisen möchten wir jetzt schon ausdrücklich auf die Möglichkeit, sich künftig weitere Bescheinigungen unter https://qisweb.fh-mainz.de selbst auszustellen. Die dort - kostenlos - ausdruckbaren Bescheinigungen sind mit einem Verifizierungscode belegt und somit auf die Echtheit überprüfbar.
Für die Authentifizierung ist an der Fachhochschule Mainz das iTAN-Verfahren installiert. Ihre persönliche PIN finden Sie abgedruckt oben links auf dem Leporello. Die weiteren von Ihnen benötigten Zugangsdaten für das Verfahren werden Ihnen im Lauf der Orientierungswoche bzw. nach Aufnahme des Studiums zur Verfügung gestellt.

