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Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte

In Rheinland-Pfalz können qualifizierte Berufstätige ohne Abitur bzw. Fachhochschulreife bereits seit 1996 unter bestimmten Voraussetzungen an den Hochschulen des Landes studieren. Diese Regelung galt bislang für Personen, die eine berufliche Ausbildung mit qualifiziertem Ergebnis abgeschlossen und danach eine mindestens zweijährige berufliche oder vergleichbare Tätigkeit ausgeübt haben. Ihnen wurde durch eine Eignungsfeststellung nach einem Probestudium die fachbezogene Studienberechtigung zuerkannt. Ebenso erhielten bislang Personen, die eine berufliche Weiterqualifikation durch eine Meisterprüfung oder eine vergleichbare Prüfung abgeschlossen hatten, mit dieser Qualifikation die fachbezogene Studienberechtigung.

 

Mit dem am 01.09.2010 in Kraft getretenen neuen Hochschulgesetz wurden die Zugangsmöglichkeiten für beruflich qualifizierte Personen zum Hochschulstudium noch einmal deutlich vereinfacht und erweitert. Die weitere Öffnung der Hochschulen für beruflich qualifizierte Personen wird durch einen Modellversuch (siehe unten) begleitet, in dessen Rahmen auch weitere Zugangserleichterungen erprobt werden. 

Personen, die eine Meisterprüfung oder eine vergleichbare berufliche Fortbildungsprüfung abgelegt haben, erhalten mit dieser Qualifikation die unmittelbare Hochschulzugangsberechtigung für das Studium an rheinland-pfälzischen Fachhochschulen und Universitäten, d. h. für alle Fächer ohne weitere Prüfung oder Eignungsfeststellung und unabhängig von der Gesamtnote des Abschlusses.

Personen, die eine berufliche Ausbildung mit qualifiziertem Ergebnis abgeschlossen haben und danach eine mindestens zweijährige berufliche oder vergleichbare Tätigkeit ausgeübt haben, erhalten eine unmittelbare Hochschulzugangsberechtigung für das Studium aller Fächer an rheinland-pfälzischen Fachhochschulen und eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung an Universitäten. Auch hier wird auf ein Probestudium mit Eignungsfeststellung bzw. auf eine Hochschulzugangsprüfung grundsätzlich verzichtet. Dem Studium muss eine umfassende Beratung durch die Hochschule vorausgehen.

Bitte beachten Sie, dass die in einigen Studiengängen geforderten Englischkenntnisse für alle Bewerberinnen und Bewerber, die als beruflich qualifizierte Personen am Bewerbungs- und Zulassungsverfahren teilnehmen, grundsätzlich durch eine Englischprüfung im ersten Semester belegt werden müssen. Die Führung des Nachweises über Zeugnisse von schulischen Leistungen ist ausgeschlossen.

Die neuen Regelungen der Hochschulzugangsberechtigungen für beruflich qualifizierte Personen sind zusammengefasst in den nachstehend abgebildeten Informationen.

Hochschulzugang für Personen mit qualifizierter Berufsausbildung und Berufserfahrung

 

Hochschulzugang für Personen, die eine Meisterprüfung oder eine vergleichbare Fortbildungsprüfung abgelegt haben

 

Die Fachhochschule Mainz beteiligt sich mit folgenden Studiengängen an dem Modellprojekt:

  • berufsintegrierter Bachelor-Studiengang Betriebswirtschaftslehre (BWL)
  • Bachelor-Studiengang Betriebswirtschaftslehre (BWL), Vollzeit
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