Diese Seite wird derzeit überarbeitet. In Kürze finden Sie hier wieder aktuelle Informationen rund um das Studienkontenmodell.
Information (Stand: 07.12.2011)
Die Studienkonten sollen zum Sommersemester 2012 abgeschafft werden. Damit sollen die Studienbeiträge in Höhe von 650 Euro, die nach Verbrauch des Studienkontos zu entrichten sind, erstmalig für das Sommersemester 2012 nicht mehr erhoben werden. Die entsprechende Gesetzesänderung befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren.
Vor dem Hintergrund der geplanten Abschaffung der Studienkonten bitten wir die betroffenen Studierenden, den Studienbeitrag in Höhe von 650 Euro für das Sommersemester 2012 nicht zu überweisen. Beachten Sie, dass dies nur für Studienbeiträge gilt, die fällig werden, weil Sie Ihr Studienkonto aufgebraucht haben. Dies gilt nicht für Zweitstudiengebühren oder Gebühren, die im Rahmen von Weiterbildungsstudiengängen fällig werden oder für die Semesterbeiträge, die alle Studierenden zu zahlen haben.
Studierenden, die ihre Studienbeiträge für das Sommersemester 2012 bereits überwiesen haben, wird die Rückzahlung in Aussicht gestellt. Diese wird nach Inkrafttreten der erforderlichen Änderungen im Hochschulgesetz zum 01. März 2012 erfolgen.
Für die Beantwortung etwaiger weiterer Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

