Exmatrikulation
Das Abmelden von der Fachhochschule Mainz, also die Exmatrikulation, kann zu jeder Zeit, auf eigenen Wunsch erfolgen. Durch die Exmatrikulation enden für Sie die Rechte und Pflichten als Studierende bzw. Studierender der Fachhochschule Mainz. Beantragt werden kann eine Exmatrikulation zum Tagesdatum oder zum Ende des laufenden Semesters, nicht aber rückwirkend. Rechtsgrundlage für die Exmatrikulation ist die Ordnung über die Einschreibung der Studierenden an der Fachhochschule Mainz (Einschreibeordnung) vom 13. Juli 1999. Dort sind die Arten der Beendigung der Mitgliedschaft der Studierenden in der Fachhochschule Mainz abschließend benannt.
Die Mitgliedschaft wird danach beendet
- am Ende des Semesters, in dem das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung festgesetzt wird
- durch Aufhebung der Einschreibung auf Antrag
- durch Rücknahme der Einschreibung
- durch Widerruf der Einschreibung.
Mit der Exmatrikulation wird der Studierendenausweis eingezogen.
Um sich zu exmatrikulieren benötigten Sie einen Antrag auf Exmatrikulation. (Siehe unter Download) Diesen geben Sie – vollständig ausgefüllt – beim Studierendenbüro ab oder senden in per Post oder FAX zu. Dem Antrag fügen Sie bitte alle Ihnen bisher für das Semester ausgestellte Bescheinigungen und den Studierendenausweis bei. Beachten Sie bitte, dass eine Exmatrikulation nur bei Vollständigkeit der Antragsunterlagen möglich ist. Sollte das von Ihnen in dem Exmatrikulationsantrag angegebene Datum in der Vergangenheit liegen, werden Sie zum Datum des Eingangsstempels exmatrikuliert.
Sie erhalten vom Studierendenbüro eine Bescheinigung, aus der der Einschreibezeitraum sowie der zuletzt studierte Studiengang hervorgehen. Diese Bescheinigung kann zur Vorlage bei der Rentenversicherung verwendet werden.
Zwangsexmatrikulation
Sollten Sie beispielsweise wegen fehlender Rückmeldung zum Ende eines Semesters zwangsexmatrikuliert werden, erhalten Sie keine Exmatrikulationsbescheinigung, die sie später für den Rentenversicherungsträger benötigen. Daher ist es, beispielsweise nach bestandener Abschlussprüfung, unbedingt notwendig, einen Antrag auf Exmatrikulation zu stellen.
Bitte beachten Sie, dass Sie für die Exmatrikulation aufgrund bestandener Abschlussprüfung zwingend ein Antrag auf Zeugniserstellung entsprechend der Bestimmungen der jeweiligen Prüfungsordnung beim zuständigen Prüfungsamt stellen müssen. Nur bei Vorliegen des Zeugnisses kann die Exmatrikulation vollständig (mit allen Bescheinigungen) erfolgen.
Mit dem Datum, zu dem die Exmatrikulation gültig wird, endet…
- ihre Mitgliedschaft an der Fachhochschule Mainz
- ihre Berechtigung, Prüfungen ablegen zu dürfen
- ihre Fahrtberechtigung über das StudiTicket

