Prüfungsangelegenheiten
Zuständigkeiten
Wir wickeln alle internen Prüfungsangelegenheiten des Fachbereichs Gestaltung ab. Folgende Aufgaben stehen insbesondere im Vordergrund:
- Anmeldung von Studien- und Prüfungsleistungen
- Notenverwaltung
- Erstellung von Leistungsnachweisen und Zeugnissen
- Prüfungsstatistiken
- Beratung
- Erstellung neuer PINs/TANs für die Online-Noteneinsicht
- Erstellung von Leistungsnachweisen für Dritte
Anträge und Formulare des Prüfungsamts stehen rechts zum Download bereit.
Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen
Studien- und Prüfungsleistungen, die in gleichwertigen Bachelor-Studiengängen an einer Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland erworben worden sind, werden ohne Gleichwertigkeitsprüfung anerkannt, sofern dieser Studiengang akkreditiert ist. Studien- und Prüfungsleistungen, die in verwandten Studiengängen erbracht worden sind, werden anerkannt, wenn ihre Gleichwertigkeit festgestellt ist.
Krankmeldungen / Atteste
Eine Prüfungsleistung gilt als mit „nicht ausreichend“ bewertet, wenn Studierende zu einem Prüfungstermin ohne triftigen Gründe nicht erscheinen oder wenn sie nach Beginn der Prüfung ohne triftigen Gründe von der Prüfung zurücktreten.. Dasselbe gilt, wenn eine schriftliche Prüfungsleistung nicht innerhalb der vorgegebenen Zeit erbracht wird. Die für das Versäumnis eines Prüfungstermins oder für den Rücktritt nach Beginn einer Prüfung geltend gemachten Gründe müssen dem Prüfungsamt unverzüglich schriftlich angezeigt werden. Bei Krankheit soll das Attest unverzüglich, spätestens bis zum 3. Tag nach dem Prüfungstermin im Prüfungsamt vorliegen. Das Attest muss die Prüfungsunfähigkeit erkennen lassen. Die Vorlage eines amtsärtzlichen Attestes kann verlangt werden.
Wiederholung von Prüfungen
Prüfungen außer der Bachelor-Arbeit, die nicht mit mindestens „ausreichend“ bewertet worden sind, können zweimal wiederholt werden.
Auslandssemester
Für den Studiengang ist das Praxis- bzw. Auslandsemester im 5. Semester vorgesehen. Vor Antritt des Praxis- bzw. Auslandsemester geben Sie im Prüfungsamt ihre Anmeldung ab. Die Anerkennung des Praxis-bzw. Auslandssemesters erfolgt über einen Praxisbericht und ein Kolloquium. Bezüglich des Termins bitte auf Aushänge achten.
Exmatrikulation
Wenn Sie Ihr Studium beendet haben wird ein Zeugnis erstellt, das das Datum der letzten erbrachten Prüfungsleistung enthält. Die Exmatrikulation erfolgt immer zum Ende des jeweiligen Semesters, es sei denn, Sie wünschen ein früheres Datum.
mehr Informationen finden Sie in unserem Glossar

