Glossar
Eine Prüfungsleistung gilt als mit „nicht ausreichend“ bewertet, wenn Studierende zu einem Prüfungstermin ohne triftigen Gründe nicht erscheinen oder wenn sie nach Beginn der Prüfung ohne triftigen Gründe von der Prüfung zurücktreten.. Dasselbe gilt, wenn eine schriftliche Prüfungsleistung nicht innerhalb der vorgegebenen Zeit erbracht wird. Die für das Versäumnis eines Prüfungstermins oder für den Rücktritt nach Beginn einer Prüfung geltend gemachten Gründe müssen dem Prüfungsamt unverzüglich schriftlich angezeigt werden. Bei Krankheit soll das Attest unverzüglich, spätestens bis zum 3. Tag nach dem Prüfungstermin im Prüfungsamt vorliegen. Das Attest muss die Prüfungsunfähigkeit erkennen lassen. Die Vorlage eines amtsärtzlichen Attestes kann verlangt werden.
Für den Studiengang ist das Praxis- bzw. Auslandsemester im 5. Semester vorgesehen. Vor Antritt des Praxis- bzw. Auslandsemester geben Sie im Prüfungsamt ihre Anmeldung ab. Die Anerkennung des Praxis-bzw. Auslandssemesters erfolgt über einen Praxisbericht und ein Kolloquium. Bezüglich des Termins bitte auf Aushänge achten.
Informationen zum Praxissemester
Das Praxissemester umfasst 20 Wochen. Davon werden 18 in einer Praxisstelle
durchgeführt. Die letzten zwei Wochen dienen der Anfertigung eines Berichts zum Praxissemester. Alternativ zur externen Praxisstelle kann ein Studiensemester im Ausland oder ein Projektsemester innerhalb der Hochschule durchgeführt werden. Im letzteren Fall muss es sich um ein konkretes Projekt (Forschungs-, Entwicklungs-, Drittmittelprojekt) mit externen Partnern oder Auftraggebern handeln.
- Zeitbasierte Medien (Medien-Design Diplom)
Als Praxisstelle kommen in Frage: Agenturen, Fernsehsender, Medienproduktionsfirmen, Softwarehersteller, Verlage und gleichwertige.
- Kommunikationsdesign (Design Diplom)
Als Praxisstelle kommen in Frage: Agenturen, Werbeagenturen, Messebaufirmen, Verlage und gleichwertige.
- Innenarchitektur – Interior-Architecture Innenarchitektur Diplom)
Als Praxisstelle kommen in Frage: Architekturbüros, Innenarchitekturbüros, Designatelier, Baubehörde, Unternehmen und Gesellschaften mit eigener Planungs- und Bauabteilung, Messebaubüro und gleichwertige.
Die Studierenden müssen sich zum Praxissemester, alternativ zu einem Studiensemester im Ausland oder einem Projektsemester innerhalb der Hochschule, mit einem Formblatt im Prüfungsamt anmelden.
Sie können das von der Fachhochschule autorisierte Muster für die Vereinbarung mit dem Praxisgeber verwenden, sofern dieser dies wünscht.
Sie müssen zur Anerkennung des Praxissemesters durch den Prüfungsausschuss festzulegenden Terminen Rechenschaft über Inhalt und Erfolg ihrer berufspraktischen Tätigkeit ablegen.
Wir wickeln alle internen Prüfungsangelegenheiten des Fachbereichs Gestaltung ab. Folgende Aufgaben stehen insbesondere im Vordergrund:
- Anmeldung von Studien- und Prüfungsleistungen
- Notenverwaltung
- Erstellung von Leistungsnachweisen und Zeugnissen
- Prüfungsstatistiken
- Beratung
- Erstellung neuer PINs/TANs für die Online-Noteneinsicht
- Erstellung von Leistungsnachweisen für Dritte

