Gleichstellungsbeauftragte
Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragte
§ 2 Abs. 2 des rheinland-pfälzischen Hochschulgesetzes (HG) hat folgenden Wortlaut:
"Die Fachhochschulen nehmen ihre Aufgaben so wahr, dass die Grundrechte von Frauen und Männern auf Gleichberechtigung gewährleistet und bestehende Benachteiligungen von Frauen beseitigt werden."
Im Einzelnen bedeutet das:
- Die Gleichstellungsbeauftragte ist bei allen personellen Entscheidungen wie Berufungen, Einstellungen und Beförderungen beteiligt.
- Sie berät und unterstützt die weiblichen Hochschulangehörigen.
- Sie wirkt mit an allen organisatorischen und sozialen Maßnahmen, die die weiblichen Beschäftigten betreffen, z. B. Arbeitszeit, Teilzeit, Hochschulstrukturpläne ...
- Ständige Teilnahme an Sitzungen der Gremien mit beratender Stimme.
- Sie wirkt mit bei der Entwicklung von Fördermaßnahmen für die beruflichen Weiterbildungsmöglichkeiten und Aufstiegsmöglichkeiten von Frauen.
- Sie wirkt mit bei der Entwicklung von Initiativen zur Erhöhung des Frauenanteils in allen Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind.
- Sie unterstützt die Frauenforschung und die Entwicklung von frauenspezifischer Lehre.
- Sie bereitet die Frauenförderpläne für die Beschlussfassung des Senats vor.
- Sie arbeitet mit Gleichstellungsbeauftragten anderer Hochschulen auf Landes- und Bundesebene, sowie in Arbeitsgemeinschaften innerhalb und außerhalb der Hochschule.
- Der Senatsausschuss für Frauenfragen unterstützt die Gleichstellungsbeauftragte bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.


