Behindertenbeauftragte
- Haben Sie eine körperliche oder psychische Einschränkung oder Behinderung und möchten Sie sich informieren?
- Haben Sie eine Teilleistungsschwäche, Legasthenie oder ähnliches? Haben Sie dadurch Probleme im Studium?
Wenn Sie noch keine Ihnen helfenden Informationen gefunden haben oder auch noch keine Ansprechpartner, dann wenden Sie sich doch vertrauensvoll an die Beauftragten für Behindertenfragen.
Beauftragte für die Belange Studierender mit Behinderung:
Stellvertreter (insbesondere für die Fachbereiche Technik und Gestaltung):
Gemeinsam werden wir Lösungs- und Hilfemöglichkeiten suchen. Zum Beispiel müssen behinderungsbedingte Nachteile laut Hochschulrahmengesetz § 2 Abs. 5 durch veränderte Prüfungsmodifikationen berücksichtigt werden.
Wir bitten alle Studierenden, uns und auch ihren Kommilitonen zu helfen, indem Sie uns Mißstände nennen, die Sie im Laufe der Zeit hier in der Hochschule sehen.
Ziel ist es, allen Studierenden gleich gute Studienbedingungen zu ermöglichen. Oft kommt zum Beispiel eine Verbesserung im Gebäude auch nichtbehinderten Studierenden zugute.

