Das Gremium ist die Schnittstelle und Verbindung des ZIK zur Lehre
Allgemeines
Der Senat bildet einen Ausschuss. Dieser führt die Bezeichnung "Ausschuss für Informations- und Kommunikationstechnik", im folgenden IK-Ausschuss genannt.
Aufgaben
Die Aufgaben des IK-Ausschusses sind:
- Er behandelt Fragen und Probleme aus dem Bereich der Kommunikations- und Informationstechnik, die von strategischer Bedeutung für die Hochschule sind.
- Er ist zuständig für notwendige Grundsatzregelungen (z.B. die Benutzungsordnung) und beschließt diese im Einvernehmen mit der Leitung des ZIK. Kann das Einvernehmen nicht hergestellt werden, entscheidet der Senat.
- Er berät über Anträge und Projekte des ZIK, der Fachbereiche oder anderer Hochschuleinrichtungen, die eine Stellungnahme des IK-Ausschusses erfordern, unter besonderer Berücksichtigung der Anforderungen aus Lehre und Forschung.
- Er gibt Empfehlungen für die von der ZIK-Leitung vorgestellten Mittelanforderungen und Mittelverwendungen.
- Er macht Vorschläge zur Bestellung der Leitung und ihrer Vertretung gemäß § 5 der Organisationsregelung.
- Er bündelt und koordiniert die Interessen der Fachbereiche und anderer Hochschuleinrichtungen im Hinblick auf eine leistungsfähige und zeitgemäße Informations- und Kommunikationstechnik.
Mitglieder
Der IK-Ausschuss setzt sich aus folgenden stimmberechtigten Mitgliedern zusammen:
- die leitende Person und die stellvertretend leitende Person des ZIK als beratende Mitglieder.
- Je Fachbereich zwei Professorinnen oder Professoren, die von den Fachbereichen dem Senat vorgeschlagen werden, als stimmberechtigte Mitglieder gemäß §72 Abs. 2.
- Je Fachbereich eine studentische Vertretung als stimmberechtigtes Mitglied.
- Ein Vertreter oder eine Vertreterin aus den Gruppen nach § 37 Abs. 2 Nr. 3 und 4 HochSchG als stimmberechtigtes Mitglied.
Quelle: Organisationsordnung des ZIK vom 20.12.2011

