MA Wirtschaftsrecht
Zulassungsvoraussetzungen englische Sprache
MA Wirtschaftsrecht
Sprachenangebot für MA Studierende:
Studierende aus den MA Studiengängen können an dem gesamten Sprachangebote des FB Wirtschaft teilnehmen. Am Ende der Vorlesung erhalten MA Studierende eine Teilnahmebescheinigung. Wünscht der MA Studierender einen benotete Teilnahmebescheinigung, muss eine vorgesehenen Prüfungsleistung (i.d.R. Klausur am Ende des Semesters) abgelegt werden.
Hierzu wird auf das Sprachangebot des BA BWL Studiengangs hingewiesen. Alle Sprachen sind im Bereich WPF des BA BWL Studiengangs zu finden: Chinesisch, Französisch, Polnisch, Russisch, Spanisch und Türkisch. Bei Interesse bitte vor Semesterbeginn bei den jeweiligen Dozenten melden
Für Informationen zum Sprachangebot siehe entsprechende Links.
www.fh-mainz.de/wirtschaft/sprachen/index.html
2. Semester - Option: Legal English:
Studierende können im 2. Semester Legal English als Option wählen. In dieser Vorlesung werden juristische Begriffe und Kenntnisse des anglo-amerikanischen Rechtssystems erläutert und vertieft. Gleichzeitig werden Studierende auf die ILEC Prüfung, Cambridge International Legal English Certificate, vorbereitet und ermutigt, die Prüfung am Ende des Semesters extern zu absolvieren.
Am Ende des Semesters werden Lernziele durch eine Präsentation und eine Klausur überprüft.
Ansprechpartnerinnen für Englischkurse:
Frau Prof. Dr. Stephanie Swartz-Janat Makan, Fachgruppenleiterin für Fremdsprachen, Raum C1.05, Sprechstunde siehe Internet und Aushang.


