Studienbeginn zum Wintersemester
Der Studiengang Internationales Bauingenieurwesen ist durch die Agentur ASIIN akkreditiert
Zulassungsvoraussetzungen
- Allgemeine Hochschulreife oder
- Fachhochschulreife oder
- ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis
sowie ein Vorpraktikum im Bauhaupt- oder Baunebengewerbe im Umfang von 12 Wochen, sofern es nicht Bestandteil der auf das Studium vorbereitenden Ausbildung war. Der Nachweis sollte vor Aufnahme des Studiums erbracht sein, andernfalls sind Restzeiten spätestens bis Rückmeldung in das 4. Studiensemester nachzuweisen.
Die Immatrikulation in das erste Semester erfolgt einmal jährlich jeweils zum Wintersemester. Bei einem Wechsel des Studienganges oder des Studienortes ist auch eine Immatrikulation im Sommersemester möglich, wenn die Leistungsvoraussetzungen dafür gegeben sind.
Bewerbungsfrist
15. Juli für das folgende Wintersemester
Vorpraktikum
Das Vorpraktikum im Umfang von 12 Wochen dient als Nachweis der einschlägigen praktischen Vorbildung.
Der größere Anteil soll vor Aufnahme des Studiums erbracht sein, der restliche bis Rückmeldung in das 4. Studiensemester. Teile des Vorpraktikums können bei einer Berufsvorbildung im Bauwesen erlassen werden.
Bitte setzen Sie sich wegen der Anerkennung des Vorpraktikums frühzeitig mit der der Lehreinheit bzw. dem Beauftragten, Professor Dr. Albert, in Verbindung.
Schulabschluss und Berufsausbildung | Dauer des Praktikums |
|---|---|
Keine oder fachfremde Berufsausbildung bzw. berufliche Vorbildung | 12 Wochen, der größere Teil soll vor Studienbeginn erbracht sein, der restliche bis zur Rückmeldung ins 4. Studiensemester. |
Berufsausbildung bzw. berufliche Vorbildung in technisch-naturwissenschaftlichen Berufen (nicht Bautechnik) | 12 Wochen Wochen wie zuvor. Im Einzelfall wird die Dauer des Praktikums um einige Wochen ermäßigt |
Berufsausbildung bzw. berufliche Vorbildung im Bauhauptgewerbe | Das Praktikum wird i. a. erlassen |
Berufsausbildung bzw. berufliche Vorbildung im Bauhauptgewerbe, jedoch zu einseitige praktische Vorbildung, oder im Ausbaugewerbe | Die genaue Dauer wird im Einzelfall festgelegt, nachzuweisen bis zur Rückmeldung ins 4. Studiensemester. |
Ihre Berufsausbildung/berufliche Vorbildung passt nicht zu den obigen Beispielen? | Wenden Sie sich an unsere Verwaltung und schildern Sie Ihre spezielle Situation. Im Zweifelsfall entscheidet der Dekan oder ein von ihm beauftragter Professor. |
Anerkennungszeiten für das Vorpraktikum nach Berufsausbildung
Downloads
Ordnung für die Bachelor-Prüfungen im Fachbereich Technik - Allgemeine Bestimmungen (PO-BaFb1)
Fachprüfungsordnung für den konsekutiven Bachelor-Studiengang Internationales Bauingenieurwesen - Spezielle Bestimmungen (FPO-BaIB) und Änderung zu § 5 Praxisprojekt
Modulhandbuch der Lehreinheit Bauingenieurwesen
Online-Bewerbung
Zur Online-Bewerbung
Ausländische Studienbewerber
Zusätzliche Informationen für ausländische Studienbewerber
Allgemeine Fragen zur Zulassung
Studierendenbüro
(Telefonnummern siehe Seite des Studierendenbüros)
bewerbung.bau(at)fh-mainz.de
Fachspezifische Fragen
Studiengangleitung
info.bau(at)fh-mainz.de
Anschrift
Studierendenbüro
Lucy-Hillebrand-Straße 2
55128 Mainz

