Studienbeginn zum Winter- und Sommersemester

Der Studiengang Bauingenieurwesen ist durch die Agentur ASIIN akkreditiert

Zulassungsvoraussetzungen

  • Allgemeine Hochschulreife oder
  • Fachhochschulreife oder
  • ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis

sowie ein  Vorpraktikum im Bauhaupt- oder Baunebengewerbe im Umfang von 12 Wochen, sofern es nicht Bestandteil der auf das Studium vorbereitenden Ausbildung war. Der Nachweis sollte vor Aufnahme des Studiums erbracht sein, andernfalls sind Restzeiten spätestens bis Rückmeldung in das 4. Studiensemester nachzuweisen.

Bewerbungsfristen

15. Juli für das folgende Wintersemester
15. Januar für das folgende Sommersemester

Vorpraktikum

Das Vorpraktikum im Umfang von 12 Wochen dient als Nachweis der einschlägigen praktischen Vorbildung.
Der größere Anteil soll vor Aufnahme des Studiums erbracht sein, der restliche bis Rückmeldung in das 4. Studiensemester. Teile des Vorpraktikums können bei einer Berufsvorbildung im Bauwesen erlassen werden.

Bitte setzen Sie sich wegen der Anerkennung des Vorpraktikums frühzeitig mit der der Lehreinheit bzw. dem Beauftragten, Professor Dr. Albert, in Verbindung.

Schulabschluss und Berufsausbildung

Dauer des Praktikums

Keine oder fachfremde Berufsausbildung bzw. berufliche Vorbildung

12 Wochen, der größere Teil soll vor Studienbeginn erbracht sein, der restliche bis zur Rückmeldung ins 4. Studiensemester.

Berufsausbildung bzw. berufliche Vorbildung in technisch-naturwissenschaftlichen Berufen (nicht Bautechnik)

12 Wochen Wochen wie zuvor. Im Einzelfall wird die Dauer des Praktikums um einige Wochen ermäßigt

Berufsausbildung bzw. berufliche Vorbildung im Bauhauptgewerbe

Das Praktikum wird i. a. erlassen

Berufsausbildung bzw. berufliche Vorbildung im Bauhauptgewerbe, jedoch zu einseitige praktische Vorbildung, oder im Ausbaugewerbe

Die genaue Dauer wird im Einzelfall festgelegt, nachzuweisen bis zur Rückmeldung ins 4. Studiensemester.

Ihre Berufsausbildung/berufliche Vorbildung passt nicht zu den obigen Beispielen?

Wenden Sie sich an unsere Verwaltung und schildern Sie Ihre spezielle Situation. Im Zweifelsfall entscheidet der Dekan oder ein von ihm beauftragter Professor.

Anerkennungszeiten für das Vorpraktikum nach Berufsausbildung

Downloads

Vorpraktikumsordnung (VPraxO-BaB-BaIB-BaTGM) für die Bachelor-Studiengänge der Lehreinheit Bauingenieurwesen

Ordnung für die Bachelor-Prüfungen im Fachbereich Technik - Allgemeine Bestimmungen (PO-BaFb1)

Fachprüfungsordnung für den konsekutiven Bachelor-Studiengang Bauingenieurwesen - Spezielle Bestimmungen (FPO-BaB)

Modulhandbuch der Lehreinheit Bauingenieurwesen

Online-Bewerbung

Zur Online-Bewerbung

Ausländische Studienbewerber

Zusätzliche Informationen für ausländische Studienbewerber

Allgemeine Fragen zur Zulassung

Studierendenbüro

(Telefonnummern siehe Seite des Studierendenbüros)
bewerbung.bau(at)fh-mainz.de

Fachspezifische Fragen

Studiengangleitung
info.bau(at)fh-mainz.de

Anschrift

Studierendenbüro
Lucy-Hillebrand-Straße 2
55128 Mainz

Oder Suche mit Google

Ansprechpartner Zulassung

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Tel. +49 (0) 6131 -628 -7382
Tel. +49 (0) 6131 -628 -7380
studierendenbuero(at)fh-mainz.de

Ansprechpartner

Prof. Dr.-Ing. Kay-Uwe Schober

Leiter des Studiengangs
Tel. +49 (0) 6131 - 628 -1327
kay-uwe.schober(at)fh-mainz.de

Ulla Banholzer

Assistentin
Tel. +49 (0) 6131 - 628 -1349
ulla.banholzer(at)fh-mainz.de

Isabelle Bock

Assistentin
Tel. +49 (0) 6131 - 628 -1344
isabelle.bock(at)fh-mainz.de

Christian Brewer

Assistent
Tel. +49 (0) 6131 - 628 -1341
christian.brewer(at)fh-mainz.de

Rimon Marisho

Assistent
Tel. +49 (0) 6131 - 628 -1348
rimon.marisho(at)fh-mainz.de

Christina Schneider

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Fax +49 (0) 6131 - 628 -1309
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