Exmatrikulation
Das Abmelden von der Fachhochschule Mainz, also die Exmatrikulation, kann zu jeder Zeit, auf eigenen Wunsch erfolgen. Durch die Exmatrikulation enden für Sie die Rechte und Pflichten als Studierende bzw. Studierender der Fachhochschule Mainz. Beantragt werden kann eine Exmatrikulation zum Tagesdatum oder zum Ende des laufenden Semesters, nicht aber rückwirkend. Rechtsgrundlage für die Exmatrikulation ist die Ordnung über die Zulassung und Einschreibung von Studienbewerberinnen und Studienbewerbern an der Fachhochschule Mainz vom 10. Mai 2012. Dort sind die Arten der Beendigung der Mitgliedschaft der Studierenden in der Fachhochschule Mainz abschließend benannt.
Die Mitgliedschaft wird danach beendet
- am Ende des Semesters, in dem das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung festgesetzt wird
- durch Aufhebung der Einschreibung auf Antrag (wirkt ab dem Folgetag des Antragseingangs an der Hochschule, § 16 der Einschreibeordnung)
- durch Rücknahme der Einschreibung
- durch Widerruf der Einschreibung.
Sofern Sie eine Exmatrikulation nicht zum Ende des Semesters sondern zu einem früheren Zeitpunkt beantragen, wird mit der Exmatrikulation der Studierendenausweis eingezogen.
Um sich zu exmatrikulieren benötigten Sie einen Antrag auf Exmatrikulation. (Siehe unter Download) Diesen geben Sie – vollständig ausgefüllt – beim Studierendenbüro ab oder senden in per Post oder FAX zu. Beachten Sie bitte, dass eine Exmatrikulation nur bei Vollständigkeit der Antragsunterlagen möglich ist. Eine rückwirkende Aufhebung der Einschreibung auf Antrag ist unzulässig.
Sie erhalten vom Studierendenbüro eine Bescheinigung, aus der der Einschreibezeitraum sowie der zuletzt studierte Studiengang hervorgehen. Diese Bescheinigung kann zur Vorlage bei der Rentenversicherung verwendet werden.
Bitte beachten Sie, dass Sie für die Exmatrikulation aufgrund bestandener Abschlussprüfung zwingend ein Antrag auf Zeugniserstellung entsprechend der Bestimmungen der jeweiligen Prüfungsordnung beim zuständigen Prüfungsamt stellen müssen. Nur bei Vorliegen des Zeugnisses kann die Exmatrikulation vollständig (mit allen Bescheinigungen) erfolgen.
Mit dem Datum, zu dem die Exmatrikulation gültig wird, endet…
- ihre Mitgliedschaft an der Fachhochschule Mainz
- ihre Berechtigung, Prüfungen ablegen zu dürfen
- ihre Fahrtberechtigung über das StudiTicket
Aufhebung der Einschreibung von Amts wegen
Sofern Sie aktiv keinen Antrag auf Exmatrikulation stellen, kann es in bestimmten Fällen zu einer Exmatrikulation von Amts wegen kommen.
Gründe hierfür sind insbesondere:
- Verlust des Prüfungsanspruchs in dem gewählten Studiengang oder insgesamt in zwei Studiengängen
- Nichterfüllung der auferlegten Pflichten gegenüber der zuständigen Krankenkasse
- fehlende Zahlung der festgesetzten Gebühren und Beiträge
- fehlende Rückmeldung
Fragen rund um die Exmatrikulation richten Sie bitte an studierendenbuero(at)fh-mainz.de .

