Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte
An rheinland-pfälzischen Hochschulen können beruflich qualifizierte Personen ohne Abitur bzw. Fachhochschulreife unter bestimmten Voraussetzungen studieren.
Über die Neuregelungen des Hochschulgesetzes im Jahr 2010 in Verbindung mit der Landesverordnung über die unmittelbare Hochschulzugangsberechtigung beruflich qualifizierter Personen vom 9. Dezember 2010 wurden die Zugangsmöglichkeiten für beruflich qualifizierte Personen zum Hochschulstudium deutlich vereinfacht und erweitert.
- Personen, die eine Meisterprüfung oder eine vergleichbare berufliche Fortbildungsprüfung abgelegt haben, erhalten mit dieser Qualifikation die unmittelbare Hochschulzugangsberechtigung für das Studium an rheinland-pfälzischen Fachhochschulen und Universitäten.
- Personen, die eine berufliche Ausbildung mit qualifiziertem Ergebnis abgeschlossen haben und danach eine mindestens zweijährige berufliche oder vergleichbare Tätigkeit ausgeübt haben, erhalten eine unmittelbare Hochschulzugangsberechtigung für das Studium aller Fächer an rheinland-pfälzischen Fachhochschulen und eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung an Universitäten.
- Die weitere Öffnung der Hochschulen für beruflich qualifizierte Personen wurde durch einen Modellversuch begleitet, in dessen Rahmen auch weitere Zugangserleichterungen erprobt wurden. Im Rahmen des Modellversuchs sollte in einzelnen ausgewählten Studiengängen auch erprobt werden, ob und inwieweit auf die sonst bei beruflich qualifizierten Personen ohne Meisterprüfung geforderte mindestens 2-jährige Berufserfahrung verzichtet werden kann. Grundlage ist eine Experimentierklausel im Hochschulgesetz, die es ermöglicht, probeweise von den grundsätzlichen Regelungen abzuweichen. Die Fachhochschule Mainz beteiligt sich an dem Modellversuch bis zum Wintersemester 2013/14 mit folgenden Studiengängen:
- dem berufsintegrierten Bachelor-Studiengang Betriebswirtschaftslehre und
- dem Vollzeit Bachelor-Studiengang Betriebswirtschaftslehre
Bitte beachten Sie, dass die in einigen Studiengängen geforderten Englischkenntnisse für alle Bewerberinnen und Bewerber, die als beruflich qualifizierte Personen am Bewerbungs- und Zulassungsverfahren teilnehmen, grundsätzlich durch eine Englischprüfung im ersten Semester belegt werden müssen. Die Führung des Nachweises über Zeugnisse von schulischen Leistungen ist ausgeschlossen.
Die neuen Regelungen der Hochschulzugangsberechtigungen für beruflich qualifizierte Personen, sind in folgenden Informationsblättern des zuständigen Ministeriums zusammengefaßt:
Die gemäß der Landesverordnung über die unmittelbare Hochschulzugangsberechtigung beruflich qualifizierter Personen vom 9. Dezember 2010 vorgeschriebene Beratung vor der Einschreibung wird nach erfolgter Zulassung durch die Fachhochschule Mainz angeboten. Über die Termine zu den Beratungsgesprächen werden die zugelassenen Studierenden rechtzeitig informiert. Fragen zum Bewerbungs- und Zulassungsverfahren richten Sie bitte an das Studierendenbüro.
Zusätzlich im Original oder in beglaubigter Kopie einzureichende Unterlagen für den Hochschulzugang von beruflich qualifizierten Personen mit qualifizierter Berufsausbildung und Berufserfahrung:
- Nachweis der Berufsausbildungsabschlussprüfung (IHK, HWK etc.) + Abschlusszeugnis der Berufsschule oder Vorlage der Abschlussprüfung einer schulischen Berufsausbildung, die durch Landesrecht geregelt ist
- Nachweis einer mindestens 2-jährigen Berufstätigkeit, oder einer vergleichbaren Tätigkeit, im Anschluss an die Ausbildung
Zusätzlich im Original oder in beglaubigter Kopie einzureichende Unterlagen für den Hochschulzugang von Personen, die eine Meisterprüfung oder eine vergleichbare Fortbildungsprüfung abgelegt haben:
- Nachweis der Meisterprüfung oder vergleichbaren Fortbildungsprüfung

