Bewerber mit Vorstudienzeiten
Zusätzlich einzureichende Unterlagen
Folgende Unterlagen müssen Sie zusätzlich zu den geforderten Unterlagen bei der Bewerbung an unserer Hochschule fristgerecht vorlegen; dies betrifft alle bisherigen Studiengänge, in denen Sie immatrikuliert waren oder sind.
Bei Bewerbung für einen Bachelor-Studiengang müssen diese Nachweise für alle bisherigen Vorstudienzeiten in grundständigen Studiengängen vorgelegt werden.
Bei Bewerbung für einen Master-Studiengang müssen diese Nachweise für alle bisherigen Vorstudienzeiten in Master-Studiengängen vorgelegt werden.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Leistungsnachweis/Notenspiegel
mit Angabe der ECTS-Punkte/Note/Anzahl der Versuche inklusive der nicht bestandenen Leistungen mit Angabe des vorläufigen Notendurchschnitts Ihrer bisher erbrachten Leistungen.
Diese Unterlage über die einzeln ausgewiesenen Leistungen darf in Abhängigkeit des Semesters, für das Sie sich bewerben, nicht vor dem 15.05. für das Wintersemester bzw. 15.11. für das Sommersemester ausgestellt sein. - Inhaltsangaben der einzelnen Module inkl. der ECTS Punkte
- Studienverlaufsplan
- rechtsverbindliche Erklärung zu Studienzeiten
Sollten Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung noch an einer anderen Hochschule immatrikuliert sein und können dort Leistungen erbringen, müssen Sie eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung und einen aktuellen Leistungsnachweis/Notenspiegel inklusive der nicht bestandenden Leistungen nach der Benotung der letzten Prüfungsleistung durch die bisherige Hochschule nochmals unangefordert vorgelegen. Dies muss bis zum 15.10. für das Wintersemester und 30.03. für das Sommersemester im Studierendenbüro der FH Mainz erfolgen.
Fachsemester und Leistungsanerkennung
Bei der Anerkennung von Leistungen aus früheren Studienzeiten werden sowohl bestandene Leistungen als auch nicht bestandene Versuche berücksichtigt. Gegebenenfalls sind zu einem späteren Zeitpunkt noch Unterlagen zu allen erbrachten und dann auch bewerteten Prüfungsleistungen vorzulegen.
Die Anerkennung erfolgt formal über den jeweiligen Prüfungsausschuss. Im Falle einer Zulassung in ein höheres Semester, erhalten Sie mit dem Zulassungsbescheid eine Übersicht der anerkannten Leistungen und Fehlversuche. Im Falle einer Einstufung in das 1. Fachsemester wenden Sie sich zwecks der Anerkennung von Leistungen an die Studienberatung des jeweiligen Fachbereichs.
Beachten Sie bitte, dass in Ihrem Fall die Zulassung unter der aufschiebenden Bedingung erfolgt, dass innerhalb des Immatrikulationszeitraums bzw. einer anderen durch die Hochschule im Zulassungsbescheid benannten Frist die explizit angeforderten Unterlagen vollständig, fristgerecht und prüfungsfähig vorgelegt werden und die Prüfung der Unterlagen durch die Hochschule zu einem positiven Prüfungsergebnis führt.
Kann ein positives Prüfungsergebnis nicht bescheinigt werden, entfaltet der unter der aufschiebenden Bedingung erteilte Zulassungsbescheid keine Rechtswirkung. Ein Anspruch auf Immatrikulation besteht nicht; eine besondere Bescheidung hierüber erfolgt nicht.

