Welche Austauschprogramme hat der FB Wirtschaft?
Der Fachbereich Wirtschaft hat derzeit Verträge mit mehr als 60 Partnerhochschulen weltweit. Die Beziehungen zu unseren europäischen Partnern basieren weitestgehend auf bilateralen Agreements innerhalb des Erasmus-Programms. Als Erasmusstudierender an einer Partnerhochschule zu studieren bedeutet:

  • kostenloser Studienplatz an der Partnerhochschule!
  • Erasmusstipendium i.H.v. ca. € 150 monatlich (nur bei einem Mindestaufenthalt von 3 Monaten und wenn Sie Leistungen erbringen, die Ihnen im FB Wirtschaft anerkannt werden)
  • Studienorganisation weitgehend über das International Office
  • Falls alle Erasmusplätze vergeben sind, besteht an einigen unserer europäischen Partnerhochschulen die Möglichkeit als sog. Fee-paying student zu studieren, d.h. Sie zahlen Studiengebühren. Die Organisation dieser Aufenthalte übernimmt auch hier weitestgehend das International Office.

Jeder Studierende kann nur einmal für ein ERASMUS-Studium (max. 12 Monate) gefördert werden. Wer im Rahmen des Bachelor Studiums im Ausland mit ERASMUS gefördert wurde, kann diese Leistung im Rahmen eines evtl. späteren Masterstudiums nicht mehr in Anspruch nehmen.

Gehen Sie an eine Partnerhochschule der FH im nichteuropäischen Ausland, übernimmt auch hier das International Office die Organisation des Austauschs. Hier haben Sie allerdings keinen Erasmusstatus, d.h. Sie zahlen an vielen der Partnerhochschulen Studiengebühren und Sie erhalten auch kein Erasmusstipendium.

Welche Bewerbungsvoraussetzungen muss ich erfüllen?
mindestens zwei abgeschlossene Studiensemester (Leistungen des 1. und 2. Semesters müssen alle bestanden sein). Darüber hinaus sind entsprechende Sprachkenntnisse nachzuweisen.

Kann ich mir eine Partnerhochschule aussuchen?
Im Prinzip ja, aber...
wir haben an jeder Partnerhochschule nur eine begrenzte Anzahl an Plätzen.  Deshalb sollen Sie bei Ihrer Bewerbung für einen Studienplatz im Ausland immer 4-5 Hochschulen angeben, an denen Sie sich vorstellen können zu studieren (bitte nur ernsthafte Auswahl!).

Kann ich auch für ein Jahr an einer Partnerhochschule studieren?
Ja, aber Erasmusförderung ist nur für ein zusammenhängendes akademisches Jahr möglich, d.h. WS + SS, nicht umgekehrt!

Kann ich auch an 2 verschiedenen Partnerhochschulen studieren?
Ja, aber auch hier gilt: Förderung nur für ein akademisches Jahr (WS+SS)
Achtung: Eine Förderung im Rahmen eines BA und eines MA Studiums (zu einem späteren Zeitpunkt) ist nicht möglich!!

Kann ich auch an einer Nicht-Partnerhochschule studieren?
Ja, allerdings selbst organisiert. Bitte beachten Sie, dass die ausländischen Hochschulen andere Bewerbungsfristen haben. Die Finanzierung betreffend, können Sie sich entweder im International Office nach dem PROMOS-Stipendienprogramm erkundigen oder in Eigenregie z.B. beim DAAD um ein Jahresstipendium bewerben; dies erfordert einen Vorlauf von mindestens einem Jahr.

Da Sie in der Regel an der ausländischen Hochschule Leistungen erbringen werden und eine spätere Anerkennung gewünscht ist, bitte vorher das Studienprogramm im International Office prüfen lassen. 

Wo finde ich Infos zu den Partnerhochschulen der FH?
Das International Office bietet mehrmals im Semester eine ‚Fragestunde’ zum Thema Auslandsstudium an (Infos in Olat und Aushänge), ebenso einmal pro Semester die Messe "Wege ins Ausland".
Im International Office finden Sie Studienführer und Infos zu den einzelnen Hochschulen zur Einsicht, Erfahrungsberichte von ehemaligen Austauschstudierenden sowie e-mail Adressen von Austauschstudierenden (Incoming und Outgoing)

Bis wann muss ich mich bewerben?

Wenn Sie zum Wintersemester ins Ausland gehen möchten: bis 15.12.

Wenn Sie zum Sommersemester ins Ausland gehen möchten: bis 15.7.

Ein Studienstart in den USA, Kanada, Mexiko, Frankreich, Finnland, Karlstad, Salford, Athlone ist nur zum WS möglich! Zudem ist in Salford und Athlone nur ein einähriger Aufenthalt möglich.

Welche Bewerbungsunterlagen muss ich einreichen?

  • Bewerbungsbogen (siehe Broschüre "Wege ins Ausland")
  • Motivationsschreiben: warum Sie gerade an diese Partnerhochschule gehen möchten, in der Sprache, in der Sie dort studieren werden (ca. 1 Seite)
  • Notenausdruck
  • Nachweis Sprachkenntnisse (letztes Schulzeugnis, evtl. Sprachkurse, Auslandsaufenthalte)
  • Lebenslauf (in deutscher oder englischer Sprache)

Wie groß sind meine Chancen, dass ich an der Partnerhochschule studieren kann, die ich mir ausgewählt habe?
Das ist abhängig von der Anzahl der Bewerber und den jeweiligen Präferenzen - jedes Jahr gibt es andere Favoriten. Sollten sich mehr Studierende für Hochschulen bewerben wie wir Plätze haben, dann entscheiden wir über die Vergabe der Plätze mittels eines Rankingverfahrens.

Für die Studienplatzvergabe an unseren asiatischen Partnerhochschulen, findet noch ein gesondertes Bewerbungsgespräch statt – der Termin wird per Aushang bekannt gegeben (OLAT oder Aushang International Office).

Welche Auswahlkriterien liegen dem Rankingverfahren zugrunde?
- Notendurchschnitt
- Sprachkenntnisse
- Motivation
- allgemeiner Eindruck der Bewerbung (wie z.B. Vollständigkeit, etc.)
- Auswahlgespräche

Wann erfahre ich an welche Hochschule ich komme?
I.d.R. spätestens 4 Wochen nach Bewerbungsschluss; der Termin für die Platzvergabe wird per Aushang bekannt gegeben und ist ein Pflichttermin für alle Bewerber, da dort die Abwicklung aller wichtigen Formalitäten erfolgt.

Wann beginnen die Vorlesungen an den ausländischen Hochschulen?
Siehe Semesterdaten bei der Beschreibung der einzelnen Hochschulen. Genaue Daten erhalten Sie dann von der Partnerhochschule.

Welche Fördermöglichkeiten gibt es für ein Studium im Ausland?
Erasmusstipendium (nur für die sog. Erasmusprogramme); Abwicklung nur über das International Office.
Auslands-Bafög ( www.bafoeg.bmbf.de, unter Fragen und Antworten - Auslandsförderung); einen Überblick über die für die jeweiligen Länder zuständigen Bafög-Ämter finden Sie dort.
Bildungskredit (www.bildungskredit.de)
DAAD-Stipendium für Jahresstipendien f. Studium außerhalb Westeuropas (www.daad.de) / 1 Jahr Vorlaufzeit
PROMOS-Stipendien, i.d.R. Semesterstipendien (in Form von Teilstipendien oder Reiskostenpauschalen) ; Abwicklung nur über das International Office.
Fulbright-Stipendium f. USA (Studienplatzzuweisung, langer Vorlauf); www.fulbright.de

Weitere Möglichkeiten finden Sie in der Broschüre "Förderungsmöglichkeiten für Deutsche - Studium, Forschung, Lehre im Ausland" vom DAAD.

Kann ich mir die im Ausland erbrachten Leistungen an der FH anerkennen lassen?
Unter Einhaltung der Anforderungen zur Anerkennung .... ja (siehe Broschüre "Weges ins Ausland", S. 13). Es gelten abweichende Regelungen in den einzelnen Studiengängen.

Wie kann ich mich sprachlich auf den Auslandsaufenthalt vorbereiten?
-Englisch: wird immer in verschiedenen Niveaustufen angeboten, Beratung durch Prof. Dr. Swartz
-Spanisch und Französisch: wird auch meist in verschiedenen Niveaustufen angeboten, Beratung durch Fachgruppe Sprachen (Raum C1.09)
-siehe auch Sprachangebot des ASTA
-Tell-me-more: interaktives Sprachlernprogramm, welches Sie hier an der Fachhochschule nutzen können, wenn Sie sich vorher registrieren lassen (Prof. Dr. Swartz)
-Sprachkurse an Hochschulen in Europa (www.daad.de)
-Sprachurlaub/-reisen (Fachgruppe Sprachen)
-Kontakt zu Erasmusstudierenden an der FH (sog. ‚Sprach-Tandem’ und Café Lingua)
-EILC – Erasmus Intensive Language Courses
Kurse in den sog. seltener unterrichteten Sprachen,
Bewerbung über IO, allerdings nur möglich, wenn Sie auch in einem dieser Länder innerhalb des Erasmusprogramms studieren werden (nur zum WS möglich).

Was ist sonst noch zu beachten?
Fragen zur Versicherung bei Krankheit oder Unfall im Ausland sind grundsätzlich mit Ihrer bisherigen Versicherungsgesellschaft zu klären. Viele Versicherungen bieten die Europäische Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card-EHIC) an. Es ist ratsam, eine zusätzliche private Auslandskrankenversicherung abzuschließen.

Bitte denken Sie, falls notwendig, frühzeitig an die Beantragung eines Visums, zuständig sind die jeweiligen Auslandsvertretungen in Deutschland.

Bitte kümmern Sie sich frühzeitig um die Rückmeldung an der FH Mainz während Ihres Auslandsaufenthalts (wenn nötig Vollmacht ausstellen).
Einen Internationalen Studierendenausweis erhalten Sie unter Vorlage des gültigen Studierendenausweises und eines Passbildes beim ASTA gegen eine geringe Gebühr (ca. € 10).

Der deutsch-französische Sozialausweis berechtigt, in Frankreich soziale Leistungen (Essen, Übernachtungen) gleichberechtigt mit französischen Studierenden in Anspruch zu nehmen. Erhältlich ist dieser vormittags beim Studierendenwerk Mainz, Staudinger Weg 21, Eingang A.

Soll ich ein Urlaubssemester beantragen?
Ein Urlaubssemester zu beantragen ist möglich (siehe Kompass der einzelnen Studiengänge),  jedoch können Sie dann keine Leistungen an der FH erbringen.

Vermitteln Sie auch Praktika im Ausland?
Nein, wir vermitteln keine Praktika im Ausland. Informationen erhalten Sie u.a. bei:

  • Career Center der FH, Raum A1.14 (Kontakt: Frau Sabine Simon)
    EU Service Point fördert 3 bis 6-monatige Praktika in Europa
  • GIZ, Deutsche Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit


Bewerbungsformular
finden Sie am Ende der Broschüre "Wege ins Ausland", siehe Download

Oder Suche mit Google

Ansprechpartner

Ariane Göbel

Tel. +49 (0) 6131 628 -7362
ariane.goebel(at)wiwi.fh-mainz.de

 

Sabine Klebig

Tel. +49 (0) 6131 628 -7363
sabine.klebig(at)wiwi.fh-mainz.de

 

Ulla Hück

Tel. +49 (0) 6131 628 -7364
ulla.hueck@wiwi.fh-mainz.de

 

FAX International Office, Wirtschaft

+49 (0) 6131 628-7369

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Wege ins Ausland

Informationsveranstaltungen

zum Studium im Ausland im Sommersemester 2014


Do, 06.06.13 11.00- 14.00 Uhr:
Infomesse zum Auslandsstudium im Foyer

Di, 02.07.13, 10.00 Uhr