Finanzierungsmöglichkeiten
Ein Auslandsstudium bedeutet immer eine finanzielle Mehrbelastung. Durchschnittlich sind mit monatlichen Kosten von ca. 800,- bis 1000,-€ am ausländischen Hochschulort zu rechnen. Ein Stipendium kann immer nur ein Zuschuss sein und sollte frühzeitig bei den jeweiligen Förderinstitutionen beantragt werden.
Erasmus-Stipendien
Studierende erhalten mit ERASMUS die Möglichkeit, in einem anderen europäischen Land zu studieren und ihre sozialen und kulturellen Kompetenzen zu erweitern.
Dabei lernen sie das akademische System einer ausländischen Hochschule kennen und profitieren von deren Lehr- und Lernmethoden. Nach Abschluss des ersten Studienjahres können Studierende für einen Studienaufenthalt zwischen drei und zwölf Monaten an einer ausländischen Gasthochschule bis einschließlich zur Promotion gefördert werden.
Der Status eines/einer ERASMUS-Stipendiaten/-in bedeutet, dass keine Studiengebühren gezahlt werden müssen, an der ausländischen Hochschule Zugang zu Prüfungsleistungen und Betreuung gewährt wird und bestimmte im Ausland erbrachte Leistungen bei Ihrer Rückkehr nach Mainz anerkannt werden (allerdings nur nach vorheriger Absprache!). Außerdem erhalten ERASMUS-Stipendiaten einen finanziellen Zuschuss.
Jeder Studierende kann nur einmal für ein ERASMUS-Studium (max. 12 Monate) gefördert werden. Wer im Rahmen des Bachelor Studiums im Ausland mit ERASMUS gefördert wurde, kann diese Leistung im Rahmen eines evtl. späteren Masterstudiums nicht mehr in Anspruch nehmen.
PROMOS Stipendienprogramm
Das PROMOS-Stipendienprogramm wendet sich an exzellente deutsche Studierende. Gefördert werden Studien- und Praxisaufenthalte sowie die Erstellung von Abschlussarbeiten im Ausland für einen Aufenthalt von max. einem Semester. Nähere Einzelheiten finden Sie in diesem Merkblatt zusammengefasst. Das Bewerbungsformular finden Sie hier.
Bildungskredit
Seit 2001 hat die Bundesregierung ein Bildungskredit-Programm aufgelegt, das Studierenden die Möglichkeit gibt (unabhängig vom Einkommen der Eltern) auch für ein Auslandsstudium oder Auslandspraktikum (bis 24 Monate) weltweit einen zinsgünstigen Bildungskredit bei der Deutschen Ausgleichsbank (zu beantragen über Bundesverwaltungsamt) aufzunehmen.
Auslands-BaföG
BaföG-Studierende erhalten für einen fachorientierten Studienaufenthalt im Ausland Auslandsförderung. Die Förderung muss mindestens 6 Monate betragen. Im Rahmen einer Hochschulkooperation müssen mindestens 12 Wochen am ausländischen Studienort verbracht werden.
Ein entsprechender Antrag muss bei den jeweils zuständigen BaföG-Ämtern mindestens 6 Monate vor Ausreise gestellt werden.
Bewerbungen um ein Auslands-BaföG sind beim jeweiligen für das Zielland zuständigen BaföG-Amt zu entrichten. Wenn ein Praktikum in der Prüfungsordnung vorgeschrieben wird, kann bei ausreichenden Sprachkenntnissen Auslands-BaföG für 3-12 monatige Praktika beantragt werden.
Folgende finanzielle Leistungen für ein Studium im Ausland nach der BAföG-Auslandszuschlagsverordnung (ab dem 1. August 2008) gibt es zusätzlich zur Inlandsförderung und müssen nicht zurückgezahlt werden:
- notwendigen Studiengebühren (bis zu 4.600,00 Euro)
- Reisekosten (einmalig Hin- & Rückreise ggf. Zusatzleistungen für die
Krankenkasse
- Auslandszuschlag (zwischen 60,00 Euro und 255,00 Euro monatlich)
Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD)
Der DAAD bietet eine Reihe weiterer Förderungsmöglichkeiten an, wie z.B. Jahresstipendien. Die Bewerbung für die Programme erfolgt entweder über das International Office der Fachbereiche oder direkt beim DAAD.
Fulbright-Kommission
Fulbright fördert den Studienaufenthalt an einer amerikanischen Hochschule während eines akademischen Jahres (Beginn August) und vergibt Teilstipendien, die Studiengebühren, Reisekosten und einen Teil der Lebenshaltungskosten abdecken.
Allerdings legt die Fulbright-Kommission fest, an welcher Hochschule Sie in den USA studieren werden. Sie haben lediglich die Möglichkeit Wünsche bzgl. Ihrer Hochschulwahl anzugeben. Bitte beachten Sie, dass die Vorlaufzeit für dieses Programm ca. 1,5 Jahre beträgt.
Die Bewerbung für dieses Programm erfolgt über das jeweilige International Office der Fachbereiche.
Begabtenförderung im Hochschulbereich

Die elf vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützten Begabtenförderungswerke vergeben Stipendien an junge Menschen wie Sie: Studierende und Promovierende werden als eigenständige und (selbst)kritisch denkende Persönlichkeiten individuell gefördert.
Zentralstelle für Arbeitsvermitlung
Wer sich im Ausland Geld dazu verdienen möchte, sollte sich bei der Zentralstelle für Arbeitsvermittlung (ZAV4) der BfA oder dem Council on International Educational Exchange informieren.
Weitere Informationen
Hilfestellung finden Sie u.a. in der Stipendiendatenbank.






