Arbeitszeitregelung der FH Mainz

Geltungsbereich
alle Standorte der Fachhochschule Mainz, gültig für alle Beschäftigten der Fachhochschule Mainz

Inhalt der Regelung

Die FH Mainz arbeitet mit einem flexibles Arbeitszeitsystem. Grundlage dieses Systems sind Vereinbarungen vor dem Hintergrund der Aufgabenerfüllung (insbesondere Öffnungszeiten) und einer globalen Kommunikationsregelung.

  • Die Arbeitszeitregelung orientiert sich an den Aufgaben der FH Mainz.
  • Die Kernzeit entfällt.
  • Die Arbeitszeit wird erfasst.
  • Es wird ein Arbeitszeitkonto geführt.
  • Abrechnungszeitraum ist das akademische Jahr, d.h. 1. Oktober - 30. September.

Durch eine flexible Arbeitszeitgestaltung mit erweitertem Arbeitszeitrahmen sollen die internen Arbeitsauflaufe optimiert und an die Anforderungen eines modernen Hochschulbetriebes angepasst werden. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird dadurch gleichzeitig ein höheres Maß an persönlicher Arbeitszeitdisposition ermöglicht. Angeordnete, d.h. unter Umstanden vergütungspflichtige Überstunden sollen durch verbesserte Möglichkeiten zum Ausgleich von Gutstunden vermieden werden.

Ziel dieser Arbeitszeitregelung ist die Aufrechterhaltung und die Verbesserung der Funktionsfähigkeit der einzelnen Arbeitseinheiten; sie hat Vorrang vor einer individuell geprägten Arbeitszeitregelung, wobei Vorgesetzte die Fürsorgepflicht gegenüber Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beachten müssen. Wo möglich, soll sich die Arbeitszeit an "normalen" Öffnungszeiten orientieren (s. Arbeitszeit). Zur Verbesserung der Dienstleistung wird ein Arbeitszeitrahmen von 7:00 - 22:00 Uhr angeboten. In Abstimmung mit den direkten Vorgesetzten sowie Kolleginnen und Kollegen wird dadurch die Möglichkeit eingeräumt, die Arbeitszeit individuell zu gestalten und dem
tatsachlichen Bedarf anzupassen.

Eine flexibilisierte Arbeitszeit setzt sowohl auf Mitarbeiter- als
auch auf Vorgesetztenebene ein hohes Maß an eigenverantwortlichem
und partnerschaftlichem Handeln voraus.

Arbeitszeitregelungen

Hausöffnungszeiten für die Standorte "Campus" und "Holzstraße" sind:

täglich von 7:00 - 20:30 Uhr (an Vorlesungstagen)
bzw.
täglich von 7:00 - 18:00 Uhr (in der vorlesungsfreien Zeit)
an Samstagen von 7:00 bis 14:30

Die durchschnittliche Arbeitszeit beträgt z.Z. 39* bzw. 40* Std./Woche.
Es gilt grundsätzlich die 5-Tage-Woche. Abweichungen von der Regelung "Montag-Freitag" sind möglich, bedürfen jedoch gesonderter Vereinbarungen.

Die durchschnittliche Arbeitszeit betragt 7,7* bzw. 8* Std./täglich.
Abweichungen von der 10-Stunden-Regelung sind im Rahmen des Arbeitszeitgesetzes möglich, falls Arbeitsabläufe dies unbedingt erfordern.

Die tägliche Arbeitsleistung kann in der Zeit von 7:00 - 22:00 Uhr erbracht werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter legen in Abstimmung mit ihren Arbeitskolleginnen und -kollegen generell oder im Einzelfall die Lage ihrer täglichen Arbeitszeit in Anlehnung an die derzeit geltenden Öffnungszeiten, bzw. in Absprache mit den direkten Vorgesetzten fest.

Arbeiten an sonn- und Feiertagen bedürfen der Zustimmung des Personalrates.
Tage ohne Arbeitsverpflichtung aufgrund gesetzlicher, tariflicher oder
dienstlicher Bestimmungen werden anteilig, d.h. entsprechend der arbeitsvertraglich vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit verbucht.

Ruhepausen
Die Lage der Ruhepausen ist variabel. Die gemäß § 4 Arbeitszeitgesetz
vorgeschriebene Mittagspausenzeit von 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 bis zu 9 Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden ist jedoch in jedem Fall einzuhalten. Die Pausenzeit wird nur bei Verlassen des Gebäudes erfasst. Bei Überschreitung der o.g. Arbeitszeiten (6 bzw. 9 Stunden) werden automatisch 30 bzw. 45 Minuten abgezogen.

Arbeitszeitkonto
Das Arbeitszeitkonto (AZK) darf maximal ein Minus von 30% der wöchentlichen Arbeitszeit aufweisen. Auf dem AZK können maximal 10 Arbeitstage angespart werden, entsprechend der durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit.
Das Arbeitszeitkonto ist zeitlich nicht begrenzt.

Gutstundenabbau bedarf der Genehmigung durch den direkten Vorgesetzten, vorheriger Abstimmung mit der betroffenen Organisationseinheit und umgehender schriftlicher Anzeige bei der Personalabteilung.
Notwendige Mehrarbeit sollte möglichst im Bereich Gutstunden absolviert werden, da entsprechende Ausgleichsmechanismen vorhanden sind. Falls Überstunden erforderlich werden, können diese nur fallweise, bezogen auf einen konkreten Arbeitseinsatz von der oder dem direkten Vorgesetzten angeordnet werden. Überstunden können nur außerhalb der o.g. Hausöffnungszeiten angeordnet werden.

Arztbesuche Grundsätzlich müssen Arztbesuche und ärztliche Behandlungen außerhalb der Arbeitszeit gelegt werden.
In Ausnahmefallen können Arztbesuche bzw. ärztliche Behandlungen als Arbeitszeit gutgeschrieben werden (mit Genehmigung des Kanzlers).

Zeiterfassung
Die Arbeitszeit wird an allen Standorten erfasst. An Standorten mit Stechkarten, müssen diese bis zum 5. Werktag des Folgemonats, mit Angabe des Stundensaldos, an die Personalabteilung weitergeleitet werden.

* Teilzeitkräfte anteilig

 

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Ansprechpartner

Hans-Georg Mundschenk

Personalleiter
Tel.  +49 (0) 6131 - 628 -7310
hans-georg.mundschenk(at)fh-mainz.de

Heinz Stemann

Diplom-Betriebswirt (FH)
Beschäftigte A - K
Tel. +49 (0) 6131 - 628 -7313
heinz.stemann(at)fh-mainz.de

Dagmar Kumpf

Beschäftigte L - Z
Tel. +49 (0) 6131 - 628 -7311
dagmar.kumpf(at)fh-mainz.de

Veronika Walther

Studentische Hilfskräfte A - Z
Tel. +49 (0) 6131 - 628 -7314
veronika.walther(at)fh-mainz.de

Ellen Guleritsch

Reisekosten, Materialausgabe, FirmenCard
Tel. +49 (0) 6131 - 628 -7353
ellen.guleritsch(at)fh-mainz.de