Allgemeine Informationen
Anordnungen
Anordnungen sind erforderlich, um Einzahlungen anzunehmen oder Auszahlungen zu leisten. Die Anordnung ist das Ergebnis einer Abfolge von Entscheidungen, mit denen die Verantwortlichkeiten für die Richtigkeit der anzunehmenden Einzahlung oder der zu leistenden Auszahlung wahrgenommen werden. Die Feststellung der rechnerischen Richtigkeit umfasst die Verantwortung dafür, dass der anzunehmende oder auszuzahlende Betrag sowie alle auf Berechnungen beruhenden Angaben richtig sind.
Auszug aus der Landeshaushaltsordnung (LHO)
Ausgaben
Bewirtungsaufwendungen
Einnahmen
Haushalts- und Wirtschaftspläne
- Haushalts- und Wirtschaftsplan 2012 / 2013
- Haushalts- und Wirtschaftsplan 2011
- Haushalts- und Wirtschaftsplan 2009 / 2010
Haushaltsstelle / Verbuchungsstelle
Die Haushalts- und Verbuchungsstelle gibt an, zu Lasten welchen Kapitels, Titels und Projektkonto eine Ausgabe geleistet bzw. eine Einnahme verbucht werden soll.
Kapitel
Im Landeshaushalt werden die Mittel im Rahmen von Haushaltsplänen einzelnen Dienststellen zur Verfügung gestellt. In Rheinland-Pfalz hat das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur (MWBBK) das Kapitel beginnend mit 09. Die Haushalte der nachgeordneten Dienststellen, wie die Universitäten und Fachhochschulen beginnen daher alle mit 09, z.B.:
Kapitel | Dienststelle
0905 | Johannes Gutenberg-Universität Mainz
0964 | Fachhochschule Ludwigshafen
0965 | Fachhochschule Mainz
0966 | Fachhochschule Trier
Seit dem Haushaltsjahr 2007 hat die Fachhochschule Mainz einen Globalhaushalt. Damit verbunden ist auch, dass für die Fachhochschule Mainz ein neues Kapitel eingerichtet wurde:
9600 | Globalhaushalt der Fachhochschule Mainz
Alle Buchungen der Fachhochschule Mainz werden im Globalhaushalt bei Kapitel 9600 vollzogen. Im Landeshaushalt werden nur noch der Stellenplan sowie die Zuführungstitel geführt. Die Mittel der Zuführungstitel werden jeweils vor- oder nachschüssig alle zwei Monate zu Lasten des Landeshaushaltes und zu Gunsten des Globalhaushaltes umgebucht.
Titel
Alle Kapitel sind in Titel untergliedert. Es gibt Einnahmetitel und Ausgabetitel. Jeder Titel besteht aus 5 Ziffern. Einnahmetitel beginnen mit den Ziffern 1 bis 3, Ausgabentitel beginnen mit den Ziffern 4 bis 9. Dabei bezeichnen die Ziffern:
Einnahmetitel:
1xxxx | Gebühreneinnahmen
2xxxx | Drittmitteleinnahmen
3xxxx | Studierendenbeiträge
Ausgabentitel:
4xxxx | Personalausgaben
5xxxx | Sachausgaben
6xxxx | Mitgliedsbeiträge (wird nicht mehr von der FH bebucht), Zuführungstitel im Landeshaushalt
7xxxx | Baumaßnahmen (wird von der FH nicht bebucht)
8xxxx | Investitionen (ab 5.000 EUR brutto / netto)
9xxxx | Studierendenbeiträge
In der Landeshaushaltsordnung (LHO) gibt es den Gruppierungsplan (GPL) mit Zuordnungshinweisen, Festtiteln, Titelbereichen und Standarderläuterungen. Darin ist die Struktur der Titel festgeschrieben. Dabei gibt es Festtitel, d.h. Titel, die landes- und bundesweit gleich sind. So ist der Titel 11969 „Vermischte Verwaltungseinnahmen“ stets für Verwaltungseinnahmen von geringer Bedeutung zu verwenden, die keiner anderen Gruppe zugeordnet werden können oder die nur gelegentlich anfallen. Der Titel 42709 ist für Beschäftigungsentgelte der Praktikanten zu verwenden.
Korrekturrechnung
Ausstellung von Rechnungen
Korrekturrechnung / Rechnungskorrektur
Bei der Vielzahl der ausgestellten Rechnungen kommt es immer wieder einmal vor, dass eine Rechnung korrigiert werden muss, sei es, dass sich der Rechnungsadressat ändert, sei es, dass die Umsatzsteuer nicht korrekt ausgewiesen wurde.
Nach § 14 Abs. 6 Nr. 5 Umsatzsteuergesetz (UStG) in Verbindung mit § 31 Abs. 5 Umsatzsteuerdurchführungsverordnung (UStDV) kann eine Rechnung berichtigt werden, wenn sie nicht alle Angaben nach § 14 Abs. 4 und § 14a UStG enthält oder wenn Angaben in der Rechnung unzutreffend sind.
Dabei müssen die fehlenden oder unzutreffenden Angaben ergänzt bzw. berichtigt werden. Die Berichtigung muss durch eine Korrekturrechnung erfolgen, die eindeutig auf die fehlerhafte oder unvollständige Rechnung bezogen ist. Dies ist der Fall, wenn auf der Korrekturrechnung die fortlaufende Nummer der ursprünglichen Rechnung angegeben ist. Die Korrekturrechnung sollte im Betreff auf die Aufhebung der fehlerhaften bzw. unvollständigen Rechnung hinweisen. Die Rückgabe der ursprünglichen Rechnung durch den Leistungsempfänger ist nicht erforderlich.
Einheitliches Kassenverfahren
Bei der Landeshochschulkasse Mainz wird zum 01.03.2013 das neue Einheitliche Kassenverfahren eingeführt.
Mit Schreiben des Kanzlers vom 06.02.2013 wurden die Fachbereiche und zentralen Einrichtungen informiert.
Informationen zum Online Portal für Finanzberichte (FSV 3T)
Das Modul HIS QIS = "Qualitätssteigerung der Hochschulverwaltung im Internet durch Selbstbedienung" erlaubt den aktuellen Zugriff auf die Projektkonten und Buchungssätze zur Ansicht. Es sind auch Ausdrucke und verschiedene Auswertungen möglich.
Der Zugriff erfolgt über das Internet unter der folgenden Adresse:
http://fsv3t.fh-mainz.de
Für die Einrichtung eines neuen Zugriffs wenden Sie sich bitte an
haushalt(at)fh-mainz.de mit Angabe des Nutzers und des Bereichs, auf den zugegriffen werden soll.
Informationen über das HIS Online Portal für Finanzberichte (PowerPoint-Dokument).
Kassenschluss 2012
Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2012
Der Kassenschluss für das Haushaltsjahr 2012 für
- Auszahlungen in Euro sowie in Fremdwährungen ist Montag, 17.12.2012
- Zahlungen an Beschäftigte über die Oberfinanzdirektion ist Dienstag, 11.12.2012,
- Abrechnung von Lehraufträgen, die noch im Haushaltsjahr 2012 berücksichtigt werden sollen, ist Montag, 10.12.2012. Bitte beachten Sie, dass nur die bereits geleisteten Stunden abgerechnet werden können.
Um die zügige und fristgerechte Bearbeitung sicherzustellen, bitten wir die zahlungsbegründenden Unterlagen sachlich und rechnerisch richtig gezeichnet der Verwaltung termingerecht zuzusenden.
Die Belastung der Projektkonten mit den Personalausgaben für den Dezember 2012 erfolgt im Januar 2013 für das Haushaltsjahr 2012.
Unstimmigkeiten und Differenzen bitten wir bis spätestens zum 31.01.2013 mit der Finanzabteilung abzuklären. Im Februar 2013 werden dann die Ausgabereste aus 2012 automatisiert für die Projektkonten übernommen. Haushaltsrechtlich stehen den mittelbewirtschaftenden Stellen die Überträge aus 2012 bereits zum 01.01.2013 in voller Höhe zur Verfügung.
Dringende Auszahlungen zu Lasten des Haushaltsjahres 2013 können der Finanzabteilung bereits ab Mitte Dezember 2012 zur Zahlung vorgelegt werden. Dazu ist die Rechnung entsprechend zu kennzeichnen. Ausdrücklich weisen wir darauf hin, dass keine Zahlungen vor Fälligkeit geleistet werden dürfen, d.h. Rechnungen dürfen erst nach dem Erhalt der Leistung zur Auszahlung angewiesen werden.
Landeshaushaltsordnung (LHO)
Reisekosten
Erstattung von Auslagen für Dienstgänge und Dienstreisen
mehr
Korruptionsprävention
Korruptionsprävention in der öffentlichen Verwaltung
Verwaltungsvorschrift der Landesregierung vom 7. November 2000 (FM – O 1559 A – 411) (i.d.F. vom 30. April 2012)
Mit Schreiben des Kanzlers vom 07.08.2012 wurden die Fachbereiche und zentralen Einrichtungen informiert.
Buchungslisten / Haushaltsüberwachungslisten (HÜL)
Monatlich werden die Buchungslisten / Haushaltsüberwachungslisten (= HÜL) an die mittelbewirtschaftenden Stellen verschickt.

