Gleichstellungsbeauftragte
Rundum Sorglos - Die Gleichstellungsstrategie der FH Mainz
Für wen und warum?
Die Gesellschaft, die Menschen, die Ausbildung, die Freizeit, die Hochschulen wandeln sich… - also wandelt sich auch die Frauenförderung …?!
Was früher in Rheinland-Pfalz die Frauenbeauftragten waren, sind heute die
Gleichstellungsbeauftragten. Warum heißen sie anders?
Hat der Gesetzgeber vorausgesehen, dass die Aufgaben der Frauenförderung einem Wandel unterzogen sind und darauf durch geänderte Begrifflichkeit reagiert?
Warum heißen sie heute „Gleichstellungsbeauftragte“ und was ist überhaupt Gleichstellung?
Gleichstellung im Jahre 2012 bedeutet:
Keine Nachteile für niemanden – es soll keine Rolle spielen, welches Geschlecht, welchen Familienstand, welches Alter, welche Sozialisation etc. ein Mensch hat – der passende „Modebegriff“ dafür ist das vielzitierte „Gender Mainstreaming“.
Folglich bedeutet Gleichstellung auch, dass ihre Ziele nicht nur für Frauen gelten – dies wäre ein Widerspruch in sich – sondern für Frauen und Männer, in diesem Fall für alle Mitglieder unserer Hochschule.
Die Broschüre
In Zusammenarbeit mit dem Senatsausschuss für Gleichstellungsfragen
der Fachhochschule Mainz wurde von der zentralen Gleichstellungsbeauftragten Frau Prof. Susanne Reiß die Broschüre "Rundum sorglos" herausgegeben.
Diese Broschüre soll allen Mitgliedern der Hochschule eine praktische Hilfestellung bei der Bewältigung der Aufgabe sein, ihre persönliche Lebenssituation mit ihrem Arbeits- und Studienalltag in Einklang zu bringen, und sie soll unsere weiblichen wissenschaftlichen Nachwuchskräfte dabei unterstützen, beruflich genauso erfolgreich zu werden, wie es die männlichen Kollegen bereits sind.
Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragte
§ 2 Abs. 2 des rheinland-pfälzischen Hochschulgesetzes (HG) hat folgenden Wortlaut:
"Die Fachhochschulen nehmen ihre Aufgaben so wahr, dass die Grundrechte von Frauen und Männern auf Gleichberechtigung gewährleistet und bestehende Benachteiligungen von Frauen beseitigt werden."
Im Einzelnen bedeutet das:
- Die Gleichstellungsbeauftragte ist bei allen personellen Entscheidungen wie Berufungen, Einstellungen und Beförderungen beteiligt.
- Sie berät und unterstützt die weiblichen Hochschulangehörigen.
- Sie wirkt mit an allen organisatorischen und sozialen Maßnahmen, die die weiblichen Beschäftigten betreffen, z. B. Arbeitszeit, Teilzeit, Hochschulstrukturpläne ...
- Ständige Teilnahme an Sitzungen der Gremien mit beratender Stimme.
- Sie wirkt mit bei der Entwicklung von Fördermaßnahmen für die beruflichen Weiterbildungsmöglichkeiten und Aufstiegsmöglichkeiten von Frauen.
- Sie wirkt mit bei der Entwicklung von Initiativen zur Erhöhung des Frauenanteils in allen Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind.
- Sie unterstützt die Frauenforschung und die Entwicklung von frauenspezifischer Lehre.
- Sie bereitet die Frauenförderpläne für die Beschlussfassung des Senats vor.
- Sie arbeitet mit Gleichstellungsbeauftragten anderer Hochschulen auf Landes- und Bundesebene, sowie in Arbeitsgemeinschaften innerhalb und außerhalb der Hochschule.
- Der Senatsausschuss für Frauenfragen unterstützt die Gleichstellungsbeauftragte bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.

