Aufgaben der Fachbereichsräte
Der Fachbereichsrat berät und entscheidet in Angelegenheiten des Fachbereichs von grundsätzlicher Bedeutung, soweit nichts anderes bestimmt ist.
Mitglieder
Mitglieder und Vorsitzender werden für jeweils 3 Jahre gewählt, Mitglieder aus der Gruppe der Studierenden für 1 Jahr.
Dem Fachbereichsrat gehören an:
- Sieben Mitglieder aus der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer
- Vier Mitglieder aus der Gruppe der Studierenden
- Zwei Mitglieder aus der Gruppe der akademischen und nichtwissenschaft-
- lichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Die Geschäftsführerin oder der Geschätsführer des Fachbereichs und die Gleichstellungsbeauftragte des Fachbereichs gehören dem Fachbereichsrat mit beratender Stimme an.
Die Dekanin oder der Dekan sowie die Prodekanin oder der Prodekan werden vom Fachbereichsrat aus dem Kreis der dem Fachbereichsrat angehörenden Professorinnen und Professoren für 3 Jahre gewählt.
Die Dekanin oder der Dekan ist vorsitzendes Mitglied des Fachbereichsrates und ist ihm verantwortlich. Sie oder er werden von einer Prodekanin oder einem Prodekan vertreten.


